Hallo,
folgender Fall: An einer Reihe von Einfamilienhäuser (5 nebeneinander)führt ein Weg vorbei (Zugangsweg zu den Häusern), dieser endet an einem Grünstreifen, so dass schon einmal Anwohner der Gegend diesen Weg mitbenutzen, um ins Grüne zu gelangen. Nun möchten die Bewohner der Reihenhäuser aus Altersgründen den Weg nicht mehr so intensiv pflegen wie bisher (Platten begradigen, etc.) Wäre es rechtlich zulässig, wenn sich alle Parteien darauf verständigen, den Weg, der an den Häusern vorbeiführt zum Privatweg zu erklären? Ein Schild mit dem Hinweis „Begehen auf eigene Gefahr“ würde dann am Weganfang aufgestellt werden. Muss das der Stadt gemeldet werden?
Danke schon mal.
Hallo,
die Sache ist ganz einfach: Verläuft der Weg auf privatem Grund und Boden der Eigentümer, oder ist die Wegfläche Eigentum der Kommune? Im ersten Fall kein Thema, im zweiten Fall sieht es schlecht aus (aber man kann ja mal bei der Kommune fragen, ob man nicht den Weg hinten sperren kann).
Gruß vom Wiz
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Hallo,
Demnach kann man viel, dürfen also weniger.
Fall sieht es schlecht aus (aber man kann ja mal bei der
Kommune fragen, ob man nicht den Weg hinten sperren kann).
PS: Ich spare mir den Gang zum Anwalt, egal, was noch kommt.
Hallo,
die Sache ist ganz einfach: Verläuft der Weg auf privatem
Grund und Boden der Eigentümer, oder ist die Wegfläche
Eigentum der Kommune? Im ersten Fall kein Thema, im zweiten
Fall sieht es schlecht aus (aber man kann ja mal bei der
Kommune fragen, ob man nicht den Weg hinten sperren kann).
Korrektur: Selbst wenn der Weg auf privatem Grund und Boden verläuft, kann die Kommune diesen im B-Plan als öffentliche Wegfläche ausweisen.
Ciao, Wotan
…richg, bzw. den Weg als öffentlichen Weg widmen, so dass die öffentlich-rechtliche Funktion das Privateigentum insoweit überlagert. Dann ist eine Rückwidmung auch nur durch die Geneinde möglich.
Gruß,
Dea
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