… ganzen Lebensmonaten des Kindes nehmen? Oder kann Elterngeld in vollständigen Lebensmonaten des Kindes gewährt werden?
Beispiel: das Kind ist am 1.1.2012 geboren. Die Mutter nimmt Elternzeit vom 1.1.2012 bis zum 31.12.2012.
Der Vater möchte seine zwei Elternmonate nehmen, kann dies aber beruflich bedingt nur vom 15.1.2012-14.3.2012.
Ist es korrekt, dass dem Vater nur Elterngled vom 1.2.-14.03. gewährt wird?
Vielen Dank für Eure Meinungen.
Hallo!
Der Vater kann auch während des Bezugs von Elterngeld reduziert berufstätig sein. Dies ist im Durchschnitt eines Monats aber nur 30 Wochenstunden möglich. Wenn der Vater also vom 1.1. bis 14.1. arbeitet, dann sollte dies, verrechnet mit dem Rest der Zeit, diese 30 Stunden nict überschreiten. Das sollte möglich sein. Es muss nicht auf das Elterngeld für die Monate Januar und März verzichtet werden.
Allerdings werden Elterngeld und Einkomme verrechnet. Das Elterngeld reduziert sich dadurch natürlich etwas.
Grüße!