Hallo!
Stimmt es, dass man sich jetzt nicht mehr Dipl.-Ing. (FH) nennen braucht, sondern den Zusatz (FH) auch weglassen kann, wenn man den Abnschluss an einer Fachhochschule gemacht hat?
LG, Amaryllis
Hallo!
Stimmt es, dass man sich jetzt nicht mehr Dipl.-Ing. (FH) nennen braucht, sondern den Zusatz (FH) auch weglassen kann, wenn man den Abnschluss an einer Fachhochschule gemacht hat?
LG, Amaryllis
Hallo zurück!
Stimmt es, dass man sich jetzt nicht mehr Dipl.-Ing. (FH)
nennen braucht, sondern den Zusatz (FH) auch weglassen kann,
wenn man den Abnschluss an einer Fachhochschule gemacht hat?
Wo kein Kläger, da kein Richter
Aber in offiziellen Dokumenten, geschäftlichen E-Mails, etc. wäre ich vorsichtig. Grundsätzlich gilt auch: Warum nicht gleich den ganzen Titel weglassen, wenn man seine Ausbildung vertuschen will?
Erst seit Bachelor und Master werden die (FH) weggelassen, da die Abschlüsse (formal) gleichgestellt sind.
Warum willst du das (FH) eigentlich weglassen? Ich z.B. steh voll zu meinem erweiterten Grad, da ich froh bin um meine praxisnahe Ausbildung und (v.a. im operativen Industriegeschäft) überhaupt keinen Vorteil darin sehe, einen theorieverliebten Uni-Abschluss vorzutäuschen.
Gruß, Leebo
Hallo Amaryllis,
hier ist wirklich vorsicht geboten!
Mir ist im Berufsalltag schon sehr häufig aufgefallen, dass viele Träger von FH-Titeln es hier nicht so genau nehmen und das (FH) gerne weglassen. Ich selbst sehe dies auch weniger kritisch, der Gesetzgeber schreibt hier aber deutlich vor, wie die Titel zu führen sind. Nun ja, wir sind hier halt in Deutschland (es lebe der Bürokratismus).
Ich denke aber, dass im Zuge der Umstellung auf Bachelor und Master diese Regelung eigentlich bald antiquiert sein wird. Schließlich unterscheidet ja heute auch niemand zwischen Uni und FH B.Sc. bzw. M.Sc.-Abschlüssen. Diese werden zuzusagen in einen Topf geworfen.
Mit dem Weglassen des (FH) beim Dipl.-Ing. auf der Visitenkarte, wäre ich jedoch trotzdem vorsichtig. Dies ist nämlich tatsächlich kein Kavaliersdelikt sondern eine Straftat. Zumindest noch nach aktueller Gesetzregelung.
Gruß
Tomcheck
Hallo,
aber wenn man CDU-Mann Dieter Jasper ansieht, dann ist sogar das Angeben eines gekauften Doktortitels nur ein Kavaliersdelikt 
Gruß, Leebo
Moin,
Ich selbst sehe dies auch weniger
kritisch, der Gesetzgeber schreibt hier aber deutlich vor, wie
die Titel zu führen sind.
dann hast Du sicher auch §§, in denen das so steht.
In der Firma, für die ich bis vor einige Zeit arbeitete, wurde nie ein ‚FH‘ oder ‚Universität‘ oder sonstewas auf die Visitenkarten oder Emailanhänge geschrieben.
Da hat sich meines Wissen niemand, auch kein Außenstehender daran gestört.
Gandalf
N’abend
kritisch, der Gesetzgeber schreibt hier aber deutlich vor, wie
die Titel zu führen sind.dann hast Du sicher auch §§, in denen das so steht.
In Bayern zB im Bayerisches Hochschulgesetz (BayHSchG)
Art. 67 Führung akademischer Grade deutscher Hochschulen
1 Die von deutschen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen verliehenen akademischen Grade dürfen nur gemäß der Verleihungsurkunde oder in der sonst festgelegten Form geführt werden ; wird der Doktorgrad in abgekürzter Form geführt, so muss die Fachrichtung nicht angegeben werden. 2 Entsprechendes gilt für ehrenhalber verliehene akademische Grade.
Also wieder die entsprechenden Landes-Hochschulgesetze studieren um zu wissen wo sich was und wie nennen darf …
Gruß
Wawi
Hallo Wawi,
aber gibt es wirklich einen dokumentierten Fall, bei dem jemand wegen sowas verurteilt wurde? Klar, Gesetze sind da, um eingehalten zu werden… aber ich find das schon etwas kleinkariert, wenn man angezeigt wird, weil man (wieso auch immer) das (FH) wegließ.
Außerdem verwischen die Grenzen nach ein paar Jahren im Beruf sowieso… es kommt dann auf die Fähigkeiten, Flexibilität und auch den kontinuierlichen Wissensdurst der Person drauf an und nicht auf einen Titel, der auf irgendeiner Urkunde daheim im Schrank verstaubt.
Aber Titelbeharrlichkeit ist ja auch typisch deutsch 
Gruß, Leebo
Guten Morgen
aber gibt es wirklich einen dokumentierten Fall, bei dem
jemand wegen sowas verurteilt wurde?
Da gibt es sicher größere Experten als mich, aber ich habe zumindest bislang nicht davon gelesen.
Wenn es „lediglich“ um das unrechtmäßige Führen von akademischen Graden geht, wird wohl das Verfahren idR gegen gegen Zahlung einer Geldbuße(?) eingestellt. Was ich so gelesen habe bezieht sich das aber auch nur auf grundsätzlich falsche Dr. oder Dipl.
Ich glaube kaum dass sich jemand am fehlenden (FH) anstoßen wird.
Klar, Gesetze sind da, um
eingehalten zu werden… aber ich find das schon etwas
kleinkariert, wenn man angezeigt wird, weil man (wieso auch
immer) das (FH) wegließ.
Sehe ich auch so. Gefragt war ja nur nach der Rechtsgrundlage 
Aber Titelbeharrlichkeit ist ja auch typisch deutsch
Naja, ich denk die Ösis können da fast noch besser mithalten 
Schöne Ostern noch
Wawi
Hallo
meines Wissens ist Dipl.Ing kein Titel (wie das hier öfters geschrieben ist), sondern ein akademischer Grad, der per Urkunde überreicht wird. Da die Ausbildung an der FH keine akademische Ausbildung ist, die Ingenieursausbildung aber viele Parallelen hat, wurde vor Jahrzehnten aus dem graduierten Ingenieur (Ing.grad) ein Dipl.Ing mit dem Zusatz FH. Wird das FH weggelassen, verwischt man die Unterschiede.
Gruß
Günther
Einmal kurz lachen
Hallo,
Da die Ausbildung an der FH keine
akademische Ausbildung ist,
Nanana… jetzt wirds aber mittelalterlich
Eine Fachhochschule verleiht sehr wohl akademische Grade und die Ausbildung ist sehr wohl akademischer Natur.
Gruß, Leebo
Moin
Da die Ausbildung an der FH keine
akademische Ausbildung ist,
hui, da hat wohl jemand eine Profilneurose 
Aber spätestens mit der Bolognareform ist der Unterschied auch formal entfleucht.
Gandalf