Guten Tag,
ich bin Marokkaner und ich hab Jetzt nur Fiktionsbescheinigung § 81 Abs.4 gültig bis 23 Mai, und ich hab meine Pass gültig bis 2014 mit alte Aufentahlterlaubnis die schon abgelaufen am ende 2009. und ich will diese Monat ein Woche urlaub in marokko machen,
meine Frage Darf ich fligen hin und zurück ohne probleme mit zoll im Flughafen wegen die Aufentahlterlaubnis ?
Danke schön
Hallo, du hast mich für eine Antwort ausgewählt, leider kann ich dir diese Frage nicht beantworten, es tut mir außerordentlich leid.Viele Grüße
Guten Tag,ich bin Marokkaner und ich hab Jetzt nur
Fiktionsbescheinigung § 81 Abs.4 gültig bis 23 Mai, und ich
hab meine Pass gültig bis 2014 mit alte Aufentahlterlaubnis
die schon abgelaufen am ende 2009. und ich will diese Monat
ein Woche urlaub in marokko machen,meine Frage Darf ich fligen hin und zurück ohne probleme mit
zoll im Flughafen wegen die Aufentahlterlaubnis ?Danke schön
Hallo Rachid,
leider habe ich von Deinem Problem keinerlei Ahnung und kann Dir auch keinen Tip geben
Raijur