Kann man für nur für einen Monat freiberuflich sein?

  1. Besteht für EU Bürgern die selbe Möglichkeit sich beim Arbeitsamt als Freiberufler zu melden?

  2. Wenn weniger als 8130€ pro Jahr verdiehnt wird, zahlt man ja keine Steuern, oder? 

  3. Man muss sich dabei freiwillig bei der Krankenkasse versichern - ist ansonsten irgendwas nötig?

  4. Ist es möglich einmalig in einem Monat z.B 2000€ zu verdiehnen und sich dann wieder vom Freiberufler dasein abmelden?

  5. Wenn man garantiert keine Steuern bezahlen muss und z.B nur einmal im Jahr geringfügig etwas verdiehnt - z.B 400€ - muss man sich überhaupt zu dem ganzen Kram anmelden? Wenn man von dem Kram keine Ahnung hat und sowieso kein richtiges Geld damit macht beängstigt einen die Bürokratie doch sehr. 

(Die ganze Freiberufler Sache wäre für den EU Bürger (nicht Deutsch) nur als Not - um nicht Notgedrungen irgendwas machen zu müssen, wie z.B Putzfrau)

Hallo!

Kann es sein, Du meinst nicht „freiberuflich“ sondern „selbstständig“ ?
Freiberuflich ist etwas anderes,das sind bestimmte Berufsgruppen,wie Anwälte,Architekten oder Ärzte.

Und seit wann muss man sich beim Arbeitsamt/Arbeitsagentur melden, wenn man eine Arbeit aufnehmen will, sei des gewerblich angestellt oder selbstständig ?

MfG
duck313

Hallo,
für eine freiberufliche Tätigkeit muss man sich nicht beim Arbeitsamt anmelden. Lediglich mit dem Finanzamt muss Kontakt aufgenommen werden wegen einer Steuernummer, die man wiederum für das Schreiben der Rechnungen braucht. An- und Abmelden muss man sich lediglich bei der Krankenkasse (handelt es sich um eine künstlerische Freiberuflichkeit gibt es auch die Möglichkeit der Künstlersozialkasse). Und auch wenn man keine Steuern zahlen muss, ich glaube der bürokratische Kram (ja, der ist lästig!), will heißen eine Steuererklärung muss trotzdem gemacht werden. Wichtig scheint mir zunächst nur: wird es sich bei der Tätigkeit tatsächlich um eine freiberufliche oder um eine selbstständige handeln? Dies ist bürokratisch gesehen ein großer Unterschied!
LG
Naka

Zusatz:

Mit freiberuflich denke ich an Grafik Design. (Kein Webdesign)

Man brauche weder Steuernummer noch irgendwas anderes, denn da kommt nun zu einem anderen Problem:

  • Man schreibt dabei nichtmal Rechnungen, da das automatisch geht (Über eine Freelancer Seite wie Peopleperhour/Odesk.com/Freelancer.com). Schlecht zu erklären, aber: Man arbeitet da auch für Leute weltweit. Das Geld würde nur virtuell gesammelt, bis man es sich auf Paypal oder Konto auszahlt.

Da hätte man auch dann keine Rechnungen. Denke da könnte man dann halt eine „Fake“ Rechnung fürs finanzamt erstellen und sagen man hat für diese Website gearbeitet?

Sehr kompliziert.

zu 1: Besteht keine Meldepflicht. Warum auch?
zu 2: Es muss auf jeden Fall eine Steuererklaerung abgegeben werden. Das Finanzamt entscheidet.
zu 3: Nein
zu 4;  s. Frage 1
zu 5; Nein

Hallo,
leider sind die FRagen zum teil sehr schwer online zu beantworten.
1.) Zum Thema Arbeitsamt kann ich leider nichts sagen.
2.) Stimmt soweit im großen und ganzen. wichtig ist, dass das WELTEINKOMMEN auch zu beachten ist.
3.)Bitte an die KV wenden
4.)Grundsätzlich ist das möglich. Die Krankenversicherung muss über dieses aber informiert werden UND das Arbeiotsamt UND es muss trotzdem eine Steuererklärung für das gesamte Jahr eingereicht werden.
5.)Sicher wirkt das ganze sehr aufwendig und es gibt Fälle in denen es auch aus Finanzamtssicht unsinnig ist aber wo soll man ne Ausnahme machen?? Der Aufwand wäre zu groß. Also gelten in jedem Rechtsstaat für ALLE die gleichen Rechte und Pflichten. Auf das große und Ganze gesehen ist es dann einfacher.
Es gibt einfach auch zu viele „böse“ Menschen die so ihr eigenes „Steuersparmodel“ bauen.
Das ist nicht Sinn und Zweck des ganzen.

Also wer selbständig sein möchte muss sich auch mit dem Rest quälen.

Alles Gute