Kann man für seinen Lebenspartner (Student) Unterhalt in der Steuererklärung angeben?

Hallo,

folgende Konstellation:

  • Person A lebt mit Person B in einem Haushalt
  • A ist Arbeitnehmer
  • B ist momentan arbeitslos nach einem Studium

Normalerweise wäre B also nicht Hartz4 berechtigt wegen der Bedarfsgemeinschaft. Da B aber hohe Beiträge für eine (private) Krankenversicherung zahlen müsste, überlegt B sich wieder als Student zu immatrikulieren -> Studentenversicherung.

Wäre in dem Fall A immernoch berechtigt den Unterhalt von der Steuer abzuziehen?

Danke und viele Grüße
Huddi