Hallo,
folgende Konstellation:
- Person A lebt mit Person B in einem Haushalt
- A ist Arbeitnehmer
- B ist momentan arbeitslos nach einem Studium
Normalerweise wäre B also nicht Hartz4 berechtigt wegen der Bedarfsgemeinschaft. Da B aber hohe Beiträge für eine (private) Krankenversicherung zahlen müsste, überlegt B sich wieder als Student zu immatrikulieren -> Studentenversicherung.
Wäre in dem Fall A immernoch berechtigt den Unterhalt von der Steuer abzuziehen?
Danke und viele Grüße
Huddi