Hintergrund:
Bei einer GmbH ist ja üblich, dass die Anteile der Gesellschafter dem Verhältnis ihrer Anteile/Einlagen am Stammkapital entsprechen. Wenn ich richtig informiert bin, ist es dadurch ebenfalls möglich, von einzelnen Gesellschaftern höhere Einlagen zu verlangen, als man ihnen im Gegenzug an Mitspracherecht einräumt (z.B.: auf das Stammkapital 10.000 Euro, daneben aber zusätzliche 90.000 Euro auf das Eigenkapital). (Ich hoffe, bis hierhin stimmt’s schon mal.)
Jetzt zur Frage:
Besteht eine solche Regelungsmöglichkeit grundsätzlich auch bei einer GbR? Dort besteht ja im Allgemeinen die Regelung, dass das Vermögen der Gesellschaft den Gesellschaftern gemeinschaftlich zusteht. Nur mit zusätzlichen Regelungen ist es ja bereits hinzubekommen, dass sich die Ansprüche auch an der Höhe der Einlagen bemessen. Das o.g. Szenario würde darüber ja sogar noch hinausgehen.