Der Vater hat nach dem Tod der Mutter vor über 10 Jahren versäumt das Grundbuch ändern zu lassen, auch ein Erbschein wurde nicht beantragt. Die beiden ehelichen Kinder sollen nun ins Grundbuch eingetragen werden. Kann man durch eine vorzeitige Übertragung der Immobilie die Gebüren umgehen?
Danke
Nein.
oder wie soll das gemeint sein, vorzeitig ?
zur Zeit sind Vater und Mutter eingetragen als Eigentümer.
Und nun soll was eingetragen werden ?
Mutter raus, stattdessen die 2 Kinder ?
Um als Eigentümer eingetragen zu werden muss man ja das Haus erst einmal überschrieben bekommen, also dem Vater abkaufen oder er verschenkt einen Anteil. Oder haben die Kinder beim Tod der mutter geerbt ? Und ob das überhaupt geht ohne das er sich als Alleineigentümer ausweisen kann (da kein Erbschein) ?
Dazu muss man zum Notar, der auch Geld haben will.
Und das Grundbuchamt auch.
Erbschein wurde jetzt beantragt. Ja die beiden Kinder sind Erben der Mutter zur Hälfte.
die Frist nach dem Tode der Mutter, das Grundbuch kostenlos zu berichtigen ist abgelaufen, dies muss binnen 2 Jahren geschehen. ramses90
Das ist bekannt