Hallo zusammen,
angenommen ich habe privat auf eBay einen Artikel (Wert: knapp 100 EUR) versteigert als „gebraucht, aber sehr guter Zustand“, die Gewährleistung habe ich ausgeschlossen. Der Artikel ist wirklich neuwertig und kaum benutzt. Nach Abwicklung meldet sich der Käufer und hat angeblich einen „Mangel“ entdeckt. Der Mangel war mir selbst nie aufgefallen (sonst hätte ich den natürlich angegeben). Nach seiner Beschreibung des Mangels handelt es sich lediglich um eine kaum sichtbare Äußerlichkeit, welche die Funktion nicht einschränkt.
Ich vermute, dass der Käufer diesen „Trick“ benutzt, um einen Rabatt auszuhandeln. Da ich aber nicht sicher bin, ob der Mangel tatsächlich existiert, habe ich gebeten, mir ein Foto zu schicken. Der Käufer meint, das sei zu schwierig zu fotografieren. Darauf hin biete ich an, die Ware unter Erstattung des Kaufpreises zurückzuschicken.
Ich habe übrigens dem Käufer bereits eine positive Bewertung gegeben, da die Überweisung zuverlässig gelaufen ist.
Dies nur die Vorgeschichte.
Wenn mich nun der Käufer (in meinen Augen ungerechtfertigt) negativ bewertet, kann ich dagegen effektiv vorgehen? Eine negative Bewertung würde nämlich mein bisher einwandfreies Bewertungsbild als Verkäufer schädigen (bisher 100% positiv). Bekannterweise hält sich ja eBay selbst aus solchen Streitigkeiten heraus und unternimmt nichts - oder?
Vielen Dank im Voraus für die Antworten!
Viele Grüße,
Andreas