Kann man gegen so eine Verdächtigung vorgehen?

Ich hab ein einem Internetforum einen Kommentar gelesen, in dem einer Person, die für ihr außerordentliches soziales Engagement für Kinder bundesweit bekannt ist, ohne eine akzeptable Begründung pädophile Neigungen unterstellt werden. Das habe ich zum Anlaß genommen, den Forenbetreiber „abgeordneten-check.de“ darauf hinzuweisen und aufzufordern, diesen rufmordverdächtigen Kommentar zu entfernen. Meines Wissens ist ein Forenbetreiber verpflichtet dies zu tun, sobald ihm solch ein Inhalt bekannt wird.

Mein Hinweis wurde von „abgeordneten-check.de“ schlicht ignoriert. Welche Möglichkeiten habe ich, die Entfernung dieses Kommentars zu erwirken?

Kann ich als nicht betroffene Person zum Beispiel einen Staatsanwalt von der Angelegenheit informieren und würde die Staatsanwaltschaft den angeblichen Musterdemokraten von „abgeordneten-check.de“ dann durch ein Schreiben klar machen, dass sie entweder diesen Rufmord unterbinden oder mit Konsequenzen zu rechnen haben?

Hallo,

So ein Fall ist immer schwierig! In der Regel, bringt es nichts, als nicht Geschädigter gegen soetwas vorzugehen. Da kann man nur weiterhin den Betrwiber darauf hinweisen oder am Besten den Betroffenen selbst kontaktieren

Kontaktieren Sie einmal diesen Anbieter: http://www.deinguterruf.de/default.aspx
Hier wäre ein Gang zum Anwalt angebracht damit die Sache schnellstmöglich vom Tisch kommt. Je länger der Kommentar im Internet steht um so schädlicher. Wenn der Forenbetreiber mit einem Anwaltsschreiben konfrontiert wird ist es viel wahrscheinlicher, dass er sich in Bewegung setzt.

Mfg Fragekönig

ein einem Internetforum einen Kommentar gelesen, in
dem einer Person, die für ihr außerordentliches soziales Engagement für Kinder bundesweit bekannt ist, ohne eine akzeptable Begründung pädophile Neigungen unterstellt werden.
aufzufordern,

diesen rufmordverdächtigen Kommentar zu entfernen. Welche Möglichkeiten habe ich, die Entfernung

dieses Kommentars zu erwirken?

Kann ich als nicht betroffene Person zum Beispiel einen
Staatsanwalt von der Angelegenheit informieren und würde die Staatsanwaltschaft den angeblichen Musterdemokraten von „abgeordneten-check.de“ dann durch ein Schreiben klar machen,
dass sie entweder diesen Rufmord unterbinden oder mit
Konsequenzen zu rechnen haben?

Guten Morgen,

das gehört jetzt nicht zu meinen Expertengebieten, aber meine allgemeinen juristischen Kenntnisse sagen:

  1. Beleidigung (Beschimpfung) und Verleumdung (unwahre Tatsachenbehauptung) mit dem Ziel eine Person im öffentlichen Ansehen zu verunglimpfen ist strafbar. Eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft führt also zu einem Ermittlungsverfahren. Je nach Ergebnis wird der Forenbetreiber und da der mW den Verfasser benennen muss auch der bestraft.
  2. Sie könnten aus Ihrem Persönlichkeistsrecht zivilrechtlich gegen den Forenbetreiber auf Unterlassung , Entfernung vorgehen.

Die Grenze verläuft zwischen einer freien Meinungsäusserung, die noch als solche erkennbar ist und vom Grundgesetz geschützt und Ihrem Persönlichkeitsrecht, das ebenfalls ein Grundrecht ist.

Viel Glück

ich glaube nicht das es um Strafrecht geht, Privatrechtlich darf nur betroffene den Anspruchsinhaber sein

Hallo!
Die Staatsanwaltschaft kann man immer informieren. Diese wird tätig, soweit es sich um ein sog. Offizialdelikt handelt. Das müßte hier allerdings genauer untersducht werden. Soweit es sich nicht um ein Offizialdelikt handelt kann nur der Betroffene einen Strafantrag stellen. Die STA wird aber sicherlich keinen Brief mit Unterlassungaufforderung schreiben

Gruß

Ralf