Hallo Ihr Experten,
habe vor 1 1/2 Jahren einen sehr teuren, handgeknüpften Teppich gekauft. Nun lösen sich an allen möglichen Stellen einzelne Fäden. Der Verkäufer hat mit dem Hersteller gesprochen. Der will nun den Teppich abholen, die losen Fäden vernähen und ihn auch wieder kostenlos zurückbringen. Angeblich käme dieser Fehler, den sie bereits kannten, nur am Anfang des Gebrauchs vor. Ich habe nun eine Bestätigung verlangt, dass sie auch NACH der Gewährleistungszeit eventuell auftretende Schäden kostenlos reparieren. Sie wollen darüber nachdenken.Auf die Antwort warte ich noch.
Könnte ich auch den Teppich zurückgeben und mängelfreie Ersatzware verlangen???
normalerweise musst Du eine Nachbesserung akzeptieren.
Ich glaube nicht, dass Du eine Zusage bekommst die Reparatur außerhalb derGarantiezeit zu wiederholen.
Mehr kann ich zu Deinem Problem leider nicht sagen.
Hi…Gewährleistung bei bestimmungsgemässem Gebrauch sind gesetzlich maximal 24 Monate und dreimal innerhalb dieser Frist hat ein Händler das Recht nachzubessern. Erst wenn die dreimalige Nachbesserung fruchtlos bleibt…kann ein Kaufvertrag rückgängig gemacht werden…oder mängelfreier Ersatz verlangt werden. Alles was ein Händler darüber hinaus anbietet ist kein Muss sondern ausschliesslich Kulanz…
Hallo sunnyhexe,
danke für die Info. Ich bekomme den Teppich nun nach 1 1/2 Jahren erstmalig repariert. Ich bin aber sicher, dass ähnliche Defekte AN ANDEREN STELLEN desselben Teppichs NACH der Gewährleistungszeit immer wieder auftreten werden. Bin ich dagegen tatsächlich machtlos? Muss ich das hinnehmen?
ich weiss, es ist ärgerlich, aber wie gesagt, alles andere als das von mir bereits Geschriebene ist reine Kulanz des Händlers…wenn Sie den gleichen Teppich nochmal nehmen…kann dasselbe Problem auftreten…es kommt ja auch darauf an…wie stark die Ware beansprucht wird…handgeknüpft heisst ja im Grunde auch…das nicht jeder Faden mit der gleichen Festigkeit geknüpft ist…und immerhin ist das ein Gebrauchsgegenstand…
Wenn ich mir für 250.000 Euro 'nen neuen Ferrari kaufe und der andauernd in die Werkstatt muss…kann ich den auch nicht gegen einen anderen einfach tauschen…ich krieg zwar die Abholkosten und Reparaturen innerhalb der Gewährleistung bezahlt…aber danach…