Hallo,
vor über einem Jahr verlangte Germanwing 50 Euro Rücklastschriftgebühren. Der Bundesgerichtshof entschied, dass die Gebühren deutlich zu hoch wären. Siehe Urteil BGH, Urt. v. 17.09.2009, Az: Xa ZR 40/08. Die Frage, welche sich mir nun stellt ist, ob ich ein Teil dieser Gebühr nun zurückfordern kann und wenn ja wie?
Viele Grüße!