Hallo liebe Experten,
ich habe die ganz einfache Frage, ob ich, wenn ich ein Gewerbe anmelden will (Einzelunternehmung oder GmbH), dies z.B. im Nachbarort (oder ganz wo anders) tun kann, oder ob dies nur in dem Ort geht wo man seinen festen ersten Wohnsitz hat?
Danke
finsel
Hallo Finsel,
natürlich kannst Du ein Gewerbe anmelden (und betreiben) auch ausserhalb Deines Wohnortes, sonst müsstest Du ja z. B. bei Kauf oder Übernahme eines Betriebes im Nachbarort, umziehen!
Au die Antwort kam ich durch Nachdenken.
Hi !
Hab einfach mal in der gesetzlichen Grundlagen für die Anmeldung reingeguckt. Da findet sich also im § 14 der Gewerbeordnung folgendes:
§ 14 [1] Anzeigepflicht
(1) Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muß dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Das gleiche gilt, wenn
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der Betrieb verlegt wird,
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der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, oder
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der Betrieb aufgegeben wird.
Die Anzeige dient dem Zweck, der zuständigen Behörde die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen nach Maßgabe der Absätze 5 bis 11 zu ermöglichen. Die erhobenen Daten dürfen von der für die Entgegennahme der Anzeige und die Überwachung der Gewerbeausübung zuständigen Behörde nur für diesen Zweck verarbeitet oder genutzt werden. Steht die Aufgabe des Betriebes eindeutig fest und ist die Abmeldung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums erfolgt, kann die Behörde die Abmeldung von Amts wegen vornehmen.
Danach ist das Gewerbe also zwingend dort anzumelden, von wo es betrieben wird. Wenn du also in Hamburg wohnst und in München dein Gewerbe berteibst, hast du dich zwingend in München anzumelden. Ich denke mal das ist relativ einleuchtend.
BARUL76