Eigentlich selbsterklärend. Jemand interessiert sich als Freiberufler für eine Immobilie, die aber als Gewerbeobjekt eingetragen ist. Da von der Wohnung aus gearbeitet wird, würde es sich dann zumindest um eine teilgewerbliche Nutzung handeln.
Darf man ein Gewerbeobjekt aber überhaupt bewohnen? Und wenn nein, wie/wo kann man das möglicherweise umschreiben lassen? Oder erfahren, ob das umgeschrieben werden kann?