Hallo!
Kann man gewerblich genutzte Kellerräume im gemieteten Haus absetzen? Die Räume qualifizieren sich nicht als Wohnfläche (keine Fenster, Heizung). Man mietet sie aber ja jedoch dennoch mit, wenn man ein Haus mietet.
Das Haus hat 4 Zimmer und Kellerräume und soll von 3 Personen bewohnt werden, wobei eines der 4 Zimmer ein Arbeitszimmer sein soll. Zusätzlich zum Arbeitszimmer das abgesetzt werden soll, sollen alle Kellerräume als Lager dienen und dementsprechend auch abgesetzt werden können (von den Mietkosten). Darf man die Keller qm anteilig von der Miete absetzen, wenn sie für ein gewerbliches Lager genutzt werden?
Wenn die Keller-qm als Arbeitszimmer eingestuft werden sollen, ginge das nicht, das weiß ich, weil die Räume sich nicht als Arbeitszimmer qualifizieren, aber können die Räume als Lagerfläche abgesetzt werden?
Was treibt man denn so nebenberuflich ?
Wozu braucht man ein Heimbüro und vor allem ein Lager ?
Wenn jemand z.B. als Heimarbeiter tätig ist, kann man sich da schon etwas vorstellen. Wenn er Sachen fertigt und dazu auch Waren, Halbfertigprodukte oder Verpackung lagern muss.
MfG
duck313
In der Regel werden Kellerräume nicht bei den Mietkosten mit berücksichtigt, die Höhe dieser ergibt sich meist aus der „Wohnfläche“. Enthält der Mietvertrag einen extra Passus, so dass man die Kosten für diese Raum speziell bestimmen kann? Man kann nicht einfach die qm anteilig nehmen…
Beatrix
Das Haus befindet sich in einem Gewerbegebiet und aus diesem Haus heraus soll ein Versandhandel betrieben werden wofür die Kellerräume als Lager dienen sollen. Wenn man die qm nicht anteillig nehmen kann, wie berechnet man das dann?
Nee, das geht rein praktisch gar nicht. Überleg mal, EG 100 m², Keller hat dann i.d.R. auch ca. 100 m². Also würde die Hälfte der Miete auf den Keller anfallen ?
Schlecht vorstellbar.
Ich sehe hier überhaupt keine Anrechenbarkeit, man hat den Keller quasi umsonst bekommen, er ist in der Miete des Hauses enthalten, hat sich aber nicht bei der Miethöhe ausgewirkt.
Denn den gleichgroßes Haus ohne Keller wäre doch sicherlich nicht viel oder überhaupt billiger gewesen.
Sollte Dir so ein Nachweis gelingen, dann kannst du das ja dem Finanzamt mitteilen wie sich der Absetzbetrag Kelleranteil an der Gesamtmiete darstellt.
Und die Hilfskonstruktion „Was würde ein externes Lager von der Kellergröße an Miete kosten ?“ kann man schlecht anwenden.
Mag sein, es kostet annähernd so viel wie das Haus.
Auch da wird deutlich, so geht es nicht.
Man kann z.B. Strom (Licht, E-Heizung) und Reinigung des Kellers ansetzen.
MfG
duck313
Servus,
der Steuerpflichtige hat hier, anders als duck313 es darstellt, einen ganz bedeutenden taktischen Vorteil in der Offensive: Er ist nämlich vollkommen frei in der Entwicklung und Begründung eines Aufteilungsmaßstabes; entscheidend ist nur, dass eine gerechte und der Sachlage entsprechende Aufteilung nach objektiven und leicht nachprüfbaren Maßstäben möglich erscheint.
Wenn man hier also z.B. die Kellerfläche im Vergleich zur Fläche der Wohnung mit Faktor 0,3 oder 0,5 gewichtet und das mit ein paar warmen Worten begründet (vielleicht gibt es gar ortsübliche Vergleichsmieten, die sich nach Wohnungen mit / ohne Kelleranteil unterscheiden lassen?) und die ganze Chose hübsch zusammenstellt und mundgerecht aufbereitet, gilt hier erstmal der ‚Beweis des ersten Anscheins‘, und es ist nicht Sache des Steuerpflichtigen, weiteres zu beweisen, sondern Sache des FA, die Darstellung des Steuerpflichtigen zu entkräften.
Viele schöne Präzedenzurteile, Richtlinentexte usw. usw. gibt es unter dem Schlagwort „Mischaufwand - § 12 Abs. 1 EStG“.
Schöne Grüße
MM
Äh, ich bin total verwirrt.
Er schreibt ja ganz klar, dass Er das Haus gemietet hat.
Mal davon abgesehen das man die Antwort lieber einer Fachperson überlassen sollte, die sich mit Steuerrecht auskennt, anstatt hier rumzustochern, gehe ich erst mal davon aus, dass dies die gleiche Situation ist wie das eigenen Office in einer z. B. Mietwohnung. So ist das bei mir. Und dieses „Büro“ kann ich absetzen!!!
Warum dann nicht auch einen Kellerraum etc.
Doch ich bin ja kein Steuerfachmensch, daher ist dies auch nur als Hinweis zu verstehen.
Daher meine Antwort: Bitte suche einen Steueranwalt, einen Steuerberater oder den Steuerhilfeverein auf. Oft bieten auch die Innungen, in denen man ggf. Mitglied ist, solche Hilfen an.
Ende und raus … PS: Ich habe auf Stumm gestellt …