… die den Eltern gehört, diese sich aber in einer anderen Stadt befindet?
Hallo,
eine Zahlung für Miete für eine elterliche Wohnung ist nur in den seltensten Fällen möglich. Dabei ist es unerheblich, wo die Wohnung liegt und die Eltern wohnen. Es handelt sich hier um ein Verwandtenmietverhältnis. Das heißt es muss in diesem Fall nachgewiesen werden, dass die Eltern finanziell auf die Mietzahlungen angewiesen sind. Darüber hinaus kann die Behörde auch einen Nachweis anfordern, dass die Mieteinnahmen beim zuständigen Finanzamt versteuert werden. Hier kann auch ein Datenabgleich zwischen Finanzamt und Sozialamt erfolgen. Kommt dann heraus, dass die Mieteinnahmen nicht versteuert werden, ist dies Steuerhinterziehung. Dies wird dann von Seiten des Finanzamtes strafrechtlich verfolgt.
Ich würde daher beim Jobcenter angeben, wenn es eine Wohnung der Eltern ist, für die Mietzahlungen anfallen.
Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.
VG
flottebiene
… die den Eltern gehört, diese sich aber in einer anderen
Stadt befindet?