Die Situation ist folgende:
Mann bekommt bis April ALG I, aber nur 221,- und verdient z.Z. 165,- dazu. Bekommt noch Kindergeld 184,-
Partnerin studiert und bekommt BAFÖG (ca 600,-)Beide wohnen seit 2 Jahren zusammen und beziehen noch 190,- Wohngeld. Die Miete ist 290,- kalt und 420,- warm.
Besteht ein Anspruch auf Hartz IV Leistung, wenn das ALG I ausläuft und wie hoch ist der?
Vielen Dank für eure Antworten.