Ein Bekannter von mir ist Hauptmieter, von einer Gaststätte (keine Pacht). Jetzt wollte
ich fragen ob dieser seine Hauptmiete an irgendjemand anderes übertagen darf das dieser dann der Hauptmieter ist. Oder muß der Besitzer einverstanden sein?
grundsätzlich kann der Mieter den Gebrauch eines Gegenstands ohne Zustimmung des Vermieters nicht einem anderen überlassen (§ 549 BGB). Er kann also auch sein Gebrauchsrecht nicht übertragen oder abtreten oder sonstiges.
Außer im Vertrag steht was anderes oder der Vermieter ist einverstanden.
Die Rechtsprechung zur Stellung eines Nachmieters (Beendigung des einen Vertrags und Begründung eines neuen Vertrags) ist bei Geschäftsraummiete undurchsichtig. Hier kommt es ganz entscheidend auf den Einzelfall und die persönliche Vorliebe des Richters an. Sieht aber eher schlecht aus.
Bei einem kombinierten Gaststätten- und Bierlieferungsvertrag könnte man noch auf die Idee kommen, daß der Bierlieferungsvertrag ein sittenwidriger Knebelvertrag ist und die Sittenwidrigkeit auch den Mietvertrag umfaßt. Das läßt sich aber an dieser Stelle nicht mehr klären, da müßte man zum Rechtsanwalt. Neuere Bierlieferungsverträge sind zwar immer noch skandalös, gelten aber bei der Rechtsprechung nicht mehr als knebelnd.