Kann man heute ein Gewerbe in ein

… Kleingewerbe ummelden, wenn seit Jahren wegen Kindererziehung die Betriebseinnahmen unter 17.500 Euro liegen?

Kleinunternehmer und § 1 Abs 2 HGB
Servus,

da vermischst Du zwei Dinge, die überhaupt nicht zusammengehören.

Als „Kleingewerbetreibende“ werden Gewerbetreibende im Sinn des § 1 Abs 2 HGB bezeichnet, deren Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert. Der Begriff ist nirgendwo definiert, hat sich aber leider so eingebürgert.

Warum leider?

Weil er zum Verwechseln ähnlich klingt mit dem Begriff des Kleinunternehmers gem. § 19 Abs 1 UStG. Kleinunternehmer sind Unternehmer, deren Gesamtumsatz 17.500 € im Vorjahr und 50.000 € im laufenden Jahr nicht überschreitet.

Damit ist ein Kleinunternehmer definiert, er muss nirgendwo etwas melden - er ist einfach Kleinunternehmer, wenn die Grenzen eingehalten werden. Wer nach einiger Zeit Regelbesteuerung Kleinunternehmer wird, zeigt das dem FA sinnvollerweise an, weil man dann dort auch weiß, dass keine USt-Voranmeldungen mehr abgegeben werden müssen. Das hilft, lästige Kaspereien zu vermeiden.

Wenn ein Kleinunternehmer trotzdem eine USt-Erklärung zur Regelbesteuerung abgibt und diese bestandskräftig werden lässt, hat er für fünf Jahre zur Regelbesteuerung optiert. Dann gibt es erst wieder ein Zurück, wenn die fünf Jahre vorbei sind.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder