Ich habe doch gerade geschrieben, dass Irubis schreiben kann, was sie
will, es darf nur nicht abdriften.
Öhm…
sachlich liegst du etwas daneben…
„…irubis kann schreiben was ER will…“
Im Übrigen: Das G10-Gesetz verweist u.A. auf das BND-Gesetz hin. Die dort gem. § 1 Abs.2 BNDG gewonnenen Erkenntnisse der Auslandsaufklärung können auch von sicherheitspolitischer Bedeutung sein, wie Menschen- oder BTM-Handel. Diese Erkenntnisse werden auch erfasst, ausgewertet und gesammelt. Mittelbar werden also die G10-Erkenntnisse auch polizeilich verwertet. Das könnte ich sogar mit Beispielen unterlegen, will es aber aus bestimmten Gründen nicht. Von daher liege ich mit meinem Beiträgen gar nicht so weit weg von deinen (unberechtigten) Ansprüchen.
Gruss
Iru