Kann man im Chat meine IP herausfinden?

Ich habe doch gerade geschrieben, dass Irubis schreiben kann, was sie

will, es darf nur nicht abdriften.

Öhm…

sachlich liegst du etwas daneben…
„…irubis kann schreiben was ER will…“

Im Übrigen: Das G10-Gesetz verweist u.A. auf das BND-Gesetz hin. Die dort gem. § 1 Abs.2 BNDG gewonnenen Erkenntnisse der Auslandsaufklärung können auch von sicherheitspolitischer Bedeutung sein, wie Menschen- oder BTM-Handel. Diese Erkenntnisse werden auch erfasst, ausgewertet und gesammelt. Mittelbar werden also die G10-Erkenntnisse auch polizeilich verwertet. Das könnte ich sogar mit Beispielen unterlegen, will es aber aus bestimmten Gründen nicht. Von daher liege ich mit meinem Beiträgen gar nicht so weit weg von deinen (unberechtigten) Ansprüchen.

Gruss

Iru

Ja, da kommt wieder die übliche Masche. Wenn Argumente ausgehen, versucht man es mit Arroganz.

Gut gemacht

Du redest hierbei wahrscheinlich von sog. Behördengutachten. Die sind bei genauerer Betrachtung indes das Papier nicht wert, auf welchem sie verfasst wurden.

Ich bleibe dabei, das G10 Gesetz hat nichts mit polizeilichen Ermittlungen, auch im Internet, zu tun, auch nicht mittelbar. Einflüsse der Geheimdienste sind, und das sind Erfahrungswerte, so gering, dass das Wort marginal dem nicht gerecht werden würde.

Aber ich denke, wir sollten es dabei bewenden lassen.

mfG

Daniel

_Dir ist aber klar, dass sich diese beiden Aussagen:

  1. darf schreiben, was sie will
    und
  2. es darf nicht abdriften
    sich deutlich widersprechen?_

Vollkommen richtig, es müsste daher sollte statt darf heißen.

Kann man und wenn sich die Diskussion so weit vom UP wegbewegt, dann gibt es, genau wie vo SPS angesprochen, die Mods, die eingreifen.
Ansonsten ist es eine Frage der Einschätzung. Übrigens finde ich nicht, dass sich Irubis zu weit vom Thema entfernt hat.

Ich meine, das ist eine Ansicht, die eine Diskussion zu einem bestimmten Thema nahezu unmöglich machen würde. Thema A wird angesprochen, darauf folgt unmittelbar Thema B und dann driftet noch jemand ins Thema C ab und der eigentliche Verfasser des Artikels wartet dann auf die Mods oder fragt mal an. Nein, da sollte innerhalb der Beitragsersteller eine gewisse Selbstkontrolle stattfinden.

Meine Meinung:smile:

mfG

Daniel

Du redest hierbei wahrscheinlich von sog. Behördengutachten.
Die sind bei genauerer Betrachtung indes das Papier nicht
wert, auf welchem sie verfasst wurden.

Nein, davon rede ich nicht. Ich rede von ganz klaren polizeilichen Erkenntnissen, die durch die Geheimdienste gewonnen und weitergeleitet werden.

Aber ich denke, wir sollten es dabei bewenden lassen.

finde ich auch.

Iru

Zusatz
Hier zum Abschluss noch ein Link für dich, er zeigt auf, wie sehr Polizei und Geheimdienste zusammenarbeiten (können):

http://www.sueddeutsche.de/politik/geheimdienste-die…

ich bitte Dich

…Meine Vika ist aus diesem Grund auch nicht aussagekräftig, weil ich keine Lust habe, irgendwelchen Gummiohren Futter zu liefern, denn es ist in unserem Staat so einiges möglich.

Aber aber, ich bitte Dich.
Das ist doch schon längst durch.
Müsstest/solltest Du eigentlich wissen :wink:

wissend
(…)

Ja, da kommt wieder die übliche Masche. Wenn Argumente
ausgehen, versucht man es mit Arroganz.

Gut gemacht

Stimmt. Die Argumente sind mir nicht ausgegangen, sondern ich wollte lediglich darauf hinweisen, daß Du hier niemandem den Mund zu verbieten hast. Dabei bleibe ich weiterhin. So.

Gruß S

Hallo !
Grundsätzlich: Jede IP ist durch gewisse Programme zu erkennen.
Gewisse Programme ermöglichen dann den Provider zu erkennen aber noch nicht den jeweiligen Benutzer.
Selbst wenn ein angeblicher Polizeibeamter deine IP hat kann ER noch nichts damit anfangen.
Jeder Provider unterliegt dem Datenschutzgesetz.
Das heisst: es werden Internetverbindungsdaten für maximal 6 Monate gespeichert.
Um an diese Verbindungsdaten zu kommen muss ein dringender,schwerverbrechens Tatverdacht vorliegen.
Nur ein Richter kann dann von Amtswegen eine „personenbezogene Datenfreigabeverfügung“ ausstellen.
Noch mal Grundsätzliches:
Keine Person darf ohne richterliche Anordnung überwacht werden.
Ausserdem muss dieser „angebliche Polizist“ einen „Screenshot“ und das „Chatprotokoll“ vorweisen können.
Um solchen „Androhungen“ und „Verwarnungen“ ( das war es m.E.)vorzubeugen, unterlasse einfach das „Einstellen von dummen Sachen“
Die Veröffentlichung und Verbreitung von NAZI-Symbolen und deren Verherrlichung ist rechtlich verboten.
mit grüssen
Jürgen aus Dortmund