Kann man im Chat meine IP herausfinden?

Ich habe im Chat etwas dummes vorgespielt. Am Ende der Unterhaltung hat sich mein Gegenüber als Polizist aus meiner Stadt ausgegeben. Er sagte das meine Eltern in den nächsten Tagen Post bekommen.
Nun war das ja alles nicht wahr und kann auch gar nicht stimmen. Er hat aber anscheinend meine IP und das macht mich doch sehr nervös. Ist es also üblich das die Polizei im Chat unterwegs ist? Und habe ich mit einer Strafe zu rechnen, obwohl alles gelogen war?

Schonmal vielen Dank für eure Antworten.

Hallo garbade,

wenn die wollen,finden die dich.

Kommt ganz auf die Schwere an.

Gruß
Mücke

Die Polizie ist überall unterwegs. Nicht nur im Chat. Es ist die Aufgabe unseres States Telefongespräche abzuhören, das Internet zur überwachen die Strassen zu beobachten nicht zuletzt um Verbrecher zu fangen. Ich gehe mal davon aus, dass dies Dir nicht neu ist.

Tja, jetzt ist halt die Frage, was hast Du vorgelegen? Hast Du behauptet, dass Du BinLaden bist und die USA angreifen willst? Oder hast Du behauptet, dass Du jung, hübsch und blond bist? Das macht halt schon einen Unterschied.

Meine persönliche Meinung jedoch ist, dass sich der Staatsschutz im Chat wohl kaum zu erkennen geben würde. Dann müsste er sich ja ein neues Image aufbauen. In meinen Augen würde er viel mehr Beweise sammeln und dann einen vernünftigen Zugriff machen.

Mach dir keinen Kopp.

Wenn eh alles gelogen war, hast du im Endeffekt nichts zu befürchten (selbst, wenn du post kriegst).

Lügen ist bisher noch keine Straftat (wenn wir jetzt mal Spezialfältte wie z.B. Unterstellungen ignorieren, wobei das ja auch eher Gerüchte in die Welt setzen ist).

Hallo,

. Es ist
die Aufgabe unseres States Telefongespräche abzuhören,

Das wäre mir - zumindest in dieser Generalität - aber neu!

das
Internet zur überwachen die Strassen zu beobachten nicht

Straßenverkehr zu kontrollieren ist aber was anderes als „Straßen zu beobchten“.

Gruß
Elke

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hallo.

Ich habe im Chat etwas dummes vorgespielt.

wie dumm denn?

Am Ende der
Unterhaltung hat sich mein Gegenüber als Polizist aus meiner
Stadt ausgegeben. Er sagte das meine Eltern in den nächsten
Tagen Post bekommen.

und das glaubst du ihm, weil…?

Nun war das ja alles nicht wahr und kann auch gar nicht
stimmen. Er hat aber anscheinend meine IP und das macht mich
doch sehr nervös.

und der „polizist“ lacht sich vermutlich eins, daß er wieder einen drangekriegt hat.

Und habe ich mit einer Strafe zu rechnen,
obwohl alles gelogen war?

war’s denn eine unterhaltung zwischen euch beiden, oder war’s ein „öffentlicher“ chatroom?

gruß

michael

Lügen ist bisher noch keine Straftat (wenn wir jetzt mal
Spezialfältte wie z.B. Unterstellungen ignorieren, wobei das
ja auch eher Gerüchte in die Welt setzen ist).

Dann erzähl mal aus Witz am Flughafen du hättest ne Kalschnikow dabei (Bin grad zu faul den Link rauszusuchen einfach mal googeln). „Vortäuschen einer Straftat“ ist sehr wohl eine Straftat.

Im Chat um Hilfe rufen weil grad ein Verbrechen im Gange ist, oder Behaupten man würde gegen seinen Willen im Haus festgehalten und mißbraucht könnte sowohl Aktionen von Seiten des Staates nach sich ziehen und wäre natürlich auch strafbar.

In diesem konkreten Fall halte ich das allerdings für unwahrscheinlich. Es stimmt schon, dass sich ein Polizist im Chat kaum zu erkennen geben dürfte und das es sich da eher um Panikmache gehandelt hat.

Aber ja: Im Zweifel bekommt die Polizei ziemlich einfach heraus wer du bist.

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Hallo,

Es ist
die Aufgabe unseres States Telefongespräche abzuhören,

Das wäre mir - zumindest in dieser Generalität - aber neu!

http://www.gesetze-im-internet.de/g10_2001/index.html

oder

http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_zur_Beschr%C3%A4…

Gruss

Iru

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Ich habe im Chat etwas dummes vorgespielt.

Hast Du uns hier auch etwas Dummes vorgespielt mit Deiner Frage? Die klingt mit irgendwie frei erfunden.

Moment Iru,

Das sog. G10-Gesetz ist für den Polizeivollzugsdienst, also auch für den polizeilichen Staatsschutz, überhaupt nicht anwendbar.

Auf § 9 des von dir verlinkten Gesetzes (http://www.gesetze-im-internet.de/g10_2001/__9.html) ist klar geregelt, wer dieses Gesetz zur Anwendung bringen kann. Das sind sämtliche Geheimdienste, die keine exekutiven Eingriffsbefugnisse innehaben. Hier wurde aber von der Polizei geredet.

MfG

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Hallo,

zusätzlich zu dem Einwurf weiter unten:
in dem von mir bemängelten Posting stand, dass es eine „Aufgabe des Staates“ sei, Telefone abzuhören.

Der Staat bzw. einige seiner Organe sind in sehr spezifischen, eng definierten Fällen dazu legitimiert, Telefone abzuhören. Es ist aber keine Aufgabe des Staates.

Gruß
Elke

Es ist die Aufgabe unseres States Telefongespräche abzuhören, das Internet zur überwachen die Strassen zu beobachten nicht zuletzt um Verbrecher zu fangen

wer schreibt da von der Polizei? Mir sind die Anwender des G10-Gesetzes durchaus klar.

Iru

Hallo,

zusätzlich zu dem Einwurf weiter unten:
in dem von mir bemängelten Posting stand, dass es eine
„Aufgabe des Staates“ sei, Telefone abzuhören.

ich habe dein Posting nicht bemängelt, es lediglich ergänzt.

Der Staat bzw. einige seiner Organe sind in sehr spezifischen,
eng definierten Fällen dazu legitimiert, Telefone abzuhören.
Es ist aber keine Aufgabe des Staates.

leider ist es so, dass eine sehr große Anzahl von Kommunikationsformen geheimdienstlich überwacht werden. Sehr spezifisch und eng ist das nicht, sondern breit gefächert. Allerdings wird die Überwachung in den überwiegenden Fällen durch Automaten durchgeführt, die auf gewissen Schlüsselwörter reagieren. Dumm an der ganzen Sache ist, dass es gegen diese Art der Überwachung keinen vernünftigen Rechtsschutz gibt, es gibt keine richterliche Überprüfung der Maßnahmen. Von daher ist es schon so, dass „der Staat“ es als seine Aufgabe ansieht. Meine Vika ist aus diesem Grund auch nicht aussagekräftig, weil ich keine Lust habe, irgendwelchen Gummiohren Futter zu liefern, denn es ist in unserem Staat so einiges möglich.

Gruss

Iru

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Ja dann orientiere dich doch bitte am Ausgangsartikel. Hier wird von einem (echten oder falschen) Polizisten gesprochen, verbunden mit der Frage, ob die Polizei derartiges kann.

Du bringst dann das G10 Gesetz und liegst damit etwas neben dem Artikel.

Mfg

Daniel

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Aha,

willst du damit sagen, dass ich nicht auf einzelne Artikel, sondern nur auf den UP antworten darf?

Gruss

Iru

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Oh Nein, du kannst schreiben was Du willst, dennoch sollte innerhalb des Gesamtartikels bei der angesprochenen Thematik verblieben werden, sonst driften Diskussionen unnötig ab. Wenn Du über Geheimdienste und deren rechtliche Möglichkeiten schreiben willst, dann steht es Dir doch auch zu, einen neuen Artikel zu eröffnen. Der hier hat etwas mit Polizei zu tun, wie auch das Board nunmal „Polizei & Kriminalistik“ heißt, nicht mit dem „Staat“ und seiner angeblichen, permanenten Überwachung aller menschlichen Lebensbereiche (was immer mit dem „Staat“ gemeint sei und warum auch immer der „Staat“ derartiges tun sollte)

mfG

Daniel

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Hi,

Oh Nein, du kannst schreiben was Du willst, dennoch sollte
innerhalb des Gesamtartikels bei der angesprochenen Thematik
verblieben werden, sonst driften Diskussionen unnötig ab.

Ich finde, daß Irubis’ Beitrag durchaus mit dem Thema zu tun hat und daß Du nicht versuchen solltest, anderen vorzuschreiben, was sie schreiben dürfen. Für so etwas, falls es denn nötig wäre, gibt es Moderatoren.

Gruß S

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Ich finde, daß Irubis’ Beitrag durchaus mit dem Thema zu tun hat und daß Du nicht versuchen solltest, anderen vorzuschreiben, was sie schreiben dürfen. Für so etwas, falls es denn nötig wäre, gibt es Moderatoren.

Also da hast du meinen Artikel nicht richtig gelesen. Ich habe doch gerade geschrieben, dass Irubis schreiben kann, was sie will, es darf nur nicht abdriften. Wenn Thema A angesprochen wird, sollte schon auf Grund der Diskussionsklarheit nicht mit Thema B weiter gemacht werden. Für Thema B kann man, übrigens völlig problemlos, einen eigenen Artikel aufmachen.

Und ich finde, Irubis Beitrag geht am Thema vorbei. Geheimdienstliche Möglichkeiten haben nunmal nichts mit Ermittlungsmethoden der Strafverfolgungsbehörden gemein. Geheimdienste müssen keine Straftaten verfolgen, so dass ihnen doch andere Möglichkeiten der Überwachung gegeben sind. Siehe eben das G10 Gesetz, welches eben gerade nicht durch Ermittlungsbehörden wie Polizei, Zoll, Steuerfahndung etc. genutzt werden darf.

Da es, wie ich schon anfangs erwähnte, um die Überwachung des Chatverkehrs durch die Polizei (hier durch einen mutmaßlichen Polizisten) ging und eben nicht um geheimdienstliche Aktivitäten, ist das Aufführen eben dieses G10 Gesetzes irreführend und nicht themenbezogen.

mfG

Daniel

Hallo,

Also da hast du meinen Artikel nicht richtig gelesen. Ich habe
doch gerade geschrieben, dass Irubis schreiben kann, was sie
will, es darf nur nicht abdriften.

Dir ist aber klar, dass sich diese beiden Aussagen:

  1. darf schreiben, was sie will
    und
  2. es darf nicht abdriften
    sich deutlich widersprechen?

Wenn Thema A angesprochen
wird, sollte schon auf Grund der Diskussionsklarheit nicht mit
Thema B weiter gemacht werden. Für Thema B kann man, übrigens
völlig problemlos, einen eigenen Artikel aufmachen.

Kann man und wenn sich die Diskussion so weit vom UP wegbewegt, dann gibt es, genau wie vo SPS angesprochen, die Mods, die eingreifen.
Ansonsten ist es eine Frage der Einschätzung. Übrigens finde ich nicht, dass sich Irubis zu weit vom Thema entfernt hat.

Und ich finde, Irubis Beitrag geht am Thema vorbei.

Das ist eben Ansichtssache und genau deshalb gibt es die Mods.
Die kannst du anschreiben und deine Sicht darlegen.

Gruß
Elke

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Hi,

eklastics Antwort kann ich nur beipflichten.

Und das mit dem Zitieren üben wir auch nochmal.

Gruß S

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