Ich finde, daß Irubis’ Beitrag durchaus mit dem Thema zu tun hat und daß Du nicht versuchen solltest, anderen vorzuschreiben, was sie schreiben dürfen. Für so etwas, falls es denn nötig wäre, gibt es Moderatoren.
Also da hast du meinen Artikel nicht richtig gelesen. Ich habe doch gerade geschrieben, dass Irubis schreiben kann, was sie will, es darf nur nicht abdriften. Wenn Thema A angesprochen wird, sollte schon auf Grund der Diskussionsklarheit nicht mit Thema B weiter gemacht werden. Für Thema B kann man, übrigens völlig problemlos, einen eigenen Artikel aufmachen.
Und ich finde, Irubis Beitrag geht am Thema vorbei. Geheimdienstliche Möglichkeiten haben nunmal nichts mit Ermittlungsmethoden der Strafverfolgungsbehörden gemein. Geheimdienste müssen keine Straftaten verfolgen, so dass ihnen doch andere Möglichkeiten der Überwachung gegeben sind. Siehe eben das G10 Gesetz, welches eben gerade nicht durch Ermittlungsbehörden wie Polizei, Zoll, Steuerfahndung etc. genutzt werden darf.
Da es, wie ich schon anfangs erwähnte, um die Überwachung des Chatverkehrs durch die Polizei (hier durch einen mutmaßlichen Polizisten) ging und eben nicht um geheimdienstliche Aktivitäten, ist das Aufführen eben dieses G10 Gesetzes irreführend und nicht themenbezogen.
mfG
Daniel