Mein Vater sagt, dass mein Bruder zu Lebzeiten meines Vaters bereits mehr als sein Pflichtteil erhalten hat. Dies dokumentiert mein Vater minutiüs in seinem Testament. Er behauptet, dass damit der Pflichtteil meines Bruders abgegolten sei. Unser Haus gehört je zur Hälfte meinem Vater und mir. Mein Bruder hat an geldlichen Zuwendungen nachgewiesener Massen bereits mehr erhalten als sein Pflichtteil (1/4 des Hauses) wert ist. Ist damit der Pflichtteil abgegolten oder kann mein Bruder unabhängig vom Testament diesen Pflichtteil beanspruchen?
In der Regel muss eine Anrechnung nur dann erfolgen, wenn der Geldgeber dieses spätestens bei der Schenkung zur Bedingung gemacht und Einigkeit darüber bestanden hatte, oder die Umstände ergeben, dass es so gewollt war. Die Bestimmung im Testament ist nach meiner Meinung „zu spät“. Aber es könnte zwischenzeitlich höchstrichterliche Entscheidungen geben.