nehmen wir an einem Käufer bei Ebay gefällt ein Artikel nicht und er sendet ihn an den Verkäufer zurück. Er pocht auf die Übernahme der Rücksendekosten laut Fernabsatzgesetz, da der Artikel die 40€ übersteigt. Der Verkäufer verweist auf seine AGB, die man beim Kauf akzeptiert hätte, in der er Übernahme der Rücksendekosten (bei Nichtgefallen) ausschließt. Er zahlt nur wenn die Lieferung falsch gewesen wäre.
Das Gesetz dürfte doch wohl über der AGB stehen, oder?
Ob der Verkäufer auch hier ein Unternehmer ist, wissen wir noch nicht (Unternehmer = natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt), denn AGB kann jeder Privatmann auch haben, gerade bei Online-Plattformen, wo ja immer alles abgeschrieben wird, ob es Sinn macht oder nicht.
Wir wissen auch nicht, ob die Anwendbarkeit der Vorschriften zum Fernabsatz ausnahmsweise ausgeschlossen ist aufgrund der Art der Ware. Das Gesetz nimmt verschiedene Produkte, d.h. Waren und Dienstleistungen, vom Widerrufsrecht aus. Darunter fällt die Lieferung von Waren, die nach Kundenvorgaben extra angefertigt und auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten worden sind, auch Waren, die schnell verderben bzw. deren Haltbarkeits-/Verfallsdatum überschritten ist oder entsiegelte Datenträger, daneben auch unter bestimmten Voraussetzungen Zeitschriften, Illustrierten und Zeitungen, Lotterie- und Wett-Dienstleistungen.
Der gewerbliche Verkäufer hat bei Ebay übrigens folgendes in seiner Artikelbeschreibung stehen:
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht (z.B.Größe, Farbe) oder wenn zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Bei Austausch der Sache übernehmen Sie in diesem Fall auch die neuen Versandkosten. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei, wenn die Sache Mängel aufweist (falsche Größe, Maße stimmen nicht mit Maßtabelle, Beschädigungen). Wenn Hier ein Austausch gewünscht übernehmen wir in diesen Fällen auch die Versandkosten für den Neuversand. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Da fehlt der entscheidende Absatz mit den 40 EUR Warenwert!
Sollte sich der Verkäufer weiter quer stellen, welche Möglichkeiten (außer neg. bewerten) hat der Käufer bei Ebay um Dampf zu machen?
Über Ebay gar keine, die werden sich nicht darum kümmern, zumal dies rein das Vertragsverhältnis Käufer Verkäufer betrifft. Außer weiter mit dem Verkäufer zu verhandeln und evtl. im Extremfall zu versuchen zivilrechtlich seine eventuellen Ansprüche durchzusetzen wirds nichts geben. Und letzteres wird bei einem Streitwert von, sagen wir mal, 6,90€ auch nicht gerade leicht…