Bin Rentner mit kleiner Rente (535 Euro), verheiratet mit einer Frau aus den Philippinen und mit unserem 13 Jahre alten Sohn. Wir waren jetzt in Deutschland und wollen im Januar in die Philippinen zurückgehen. Das Geld ist zu knapp. Wenn wir Kindergeld bekommen würden dann gings. Der deutsche Staat sprat für mich Sozialhilfe und für meine Frau Arbeitslosengeld. Wie kann ich einen Antrag stellen? Was sind die Bedingungen?
Danke für die Antworten!
Hallo Erich,
unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland.
D.h. Ihr müsst einen (von beliebig vielen) Wohnsitz in Deutschland beibehalten. Das geht, wenn Freunde oder Bekannte mitspielen und Euch einen „Briefkastenwohnsitz“ ermöglichen.
Schöne Grüße
MM
Unbeschränkt steuerpflichtig kann man auch ohne Wohnsitz auf Antrag werden.
Auf Antrag werden auch natürliche Personen als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, soweit sie inländische Einkünfte im Sinne des § 49 haben. Die Rente gehört wahrscheinlich zu diesen Einkünften.
Servus,
wenn ich § 1 BKGG richtig verstehe, begründet dieser Fall aber keinen Anspruch auf Kindergeld.
Schöne Grüße
MM
Wie willst du denn mit dem Betrag die Krankenversicherung und das eventuelle Schuldgeld zahlen??
Die Philippinen sind nicht wirklich billig (Lebensmittel sind teurer als bei uns , Elektronik auch,…) einzig das Wohnen ist günstig wenn man mit niedrigem Standard zufrieden ist.
Zudem ist die Schulbildung ein Problem. Dein Sohn kann mit einem Abschluss einer philippinischen High-School in Deutschland nicht studieren und wird auch inhaltlich Probleme bekommen.
Ich würde mich da einfach auf § 62 Abs EStG versteifen: Für Kinder im Sinne des § 63 hat Anspruch auf Kindergeld nach diesem Gesetz, wer […] 2. ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland […] nach § 1 Absatz 3 als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt wird.
Danke für das Schreiben. Wir sind erst ein jahr wieder in Deutschland und haben vorher 14 Jahre in den Philippinen gelebt, also danke für die Fragen aber das ist eine andere Sache. Im übrigen teile ich deine Meinung nicht, sie ist sehr oberflächlich. Auf meine Frage hast du leider nicht geantwortet. MfG
Indem du bei der Agentur für Arbeit einen Kindergeldantrag stellst. Nach der Bearbeitung dieses Antrages erhälst du einen Bescheid. Wie der ausfällt weis hier vermutlich niemand. Du hast aber die Gewissheit, nichts versäumt zu haben.
Den Antrag nuß man persönlich und schriftlich stellen. Weitere Bedingungen zur Antragstellung gibt es nicht.
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Bitte
Stümpt, die Formulierung dort ist wesentlich klarer als die etwas umwölkte Version im BKGG.
Schöne Grüße
MM
Hallo,
hilft das weiter:
http://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-im-ausland-lebende-deutsche.html
Gruß
RHW
Ich glaube tatsächlich, dass das BKKG an dieser Stelle nur noch die Regelungen des EStG für diese Sonderfälle ergänzt. Kein Ahnung, warum das in zwei Gesetzen passieren muss. Das werden wohl nur die Universaldilettanten erklären können.