Hallo.
Ihre Frage kann ich leider nicht abschließend beantworten…
Auf Grund Ihrer „ziemlich detaillierten“ Beschreibung gehe ich allerdings einmal davon aus, dass sie diese Angaben durch einen Mediziner erhalten haben könnten (…vielleicht sogar der Arzt, der den Tod seinerzeit selber festgestellt hat???)
Für eine schlüssige Antwort rate ich dazu, einen ausgebildeten Gerichtsmediziner zu befragen.
In der Regel ist es allerdings sowieso Gang und Gäbe, dass bei derartig aufgefundenen Personen schon seitens der Ermittlungsbehörden (Kripo, Staatsanwaltschaft müssen zwangsläufig informiert werden) ein ausgebildeter Gerichtsmediziner „zusätzlich“ hinzu gezogen wird, um die genauen Umstände des Todeseintritts zu untersuchen, bzw. amtsseitig festzustellen.
Tip: Letzte Gewissheit bietet in jedem Falle die „Feuerbestattung/Kremierung“ - nur hierbei ist gesetzlich geregelt, dass grundsätzlich eine weitere Leichenschau durch einen unabhängigen, ausgebildeten Gerichtsmediziner oder hierfür besonders ausgebildeten Amtsarzt erfolgen MUSS!
Vorher wird keine Genehmigung zur Kremierung erteilt.
Ich hoffe, diese zusätzlichen Info’s helfen zumindest ein wenig weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias