Durch Medikamente wurden Depressionen ausgelöst. Diese führten zum Selbstmord. Den Hinterbliebenen blieben außer dem unendlichen Verlust ein Riesenberg Schulden, den sie nicht in der Lage sind zu tilgen. Kann mir dazu jemand weiter helfen?
Frage: stehen die Depressionen als unerwünschte Wirkung im Beipackzettel des Medikamentes?
Mal grundsätzlich: selbst wenn du Ansprüche hättest kannst du sie gegen die Pharmaindustrie kaum durchsetzen. Eher schon gegen den Arzt.
Die Angaben zum Sachverhalt sind so vollkommen vage, dass die Antwort nur lauten kann: Ja - das heißt nein - das heißt vielleicht. Die ersten beiden Sätze klingen so, als sei der Wunsch nach einer einfachen, handlichen Erklärung Vater des Gedankens.
Man kann ein Erbe auch ausschlagen.
Ansonsten gilt, dass man natürlich einen behandelnden Arzt wegen eines Behandlungsfehlers verklagen kann und natürlich auch Schadenersatz fordern kann, wenn daraus ein Vermögensschaden entsteht. Die Frage stellt sich aber, ob ein Behandlungsfehler tatsächich vorliegt, ob dies ursächlich für den Tod des Patienten ist (und ob die Schulden des Verstorben damit irgend etwas zu tun habe, denn die hatte er ja wohl nicht behandlungsbedingt).
Den Hersteller des Medikaments kann man natürlich auch verklagen, allerdings sollte man genau prüfen, auf welcher Grundlage.
Natürlich kannst du in D jeden verklagen den du willst. Ich könnte dich auch wegen dieser Frage verklagen. Ob es dann aber zu einem Prozess kommt und ich den gewinne ist eine ganz andere Frage. Aber verklagen kannst du natürlich auch einen Pharmakonzern.
Dafür brauchst du „nur“ sehr viel Zeit und sehr viel Geld.
Es gibt auch das Nachlassinsolvenzverfahren, einfach Google nutzen.
Krümel