Kann man in der Haftpflicht steigen?

Hallöchen,

habe eine dringende Frage. Gestern musste mir ein Motorradfahrer ausweichen als ich mit meinem Rad recht schnell um eine Kurve bog und stürzte unglücklich. Seine Maschine weißt nun erhebliche Schäden im Lack usw auf. Kommt dafür meine Haftpflichtversicherung auf? Wenn ja - kann ich „höher“ gestuft werden? Ist dass überhaupt möglich? Was kann ich nun machen?

Danke schon mal
Bianca

weißt nun erhebliche Schäden im Lack usw auf. Kommt dafür
meine Haftpflichtversicherung auf?

Grundsätzlich ist für Schäden, die man mit einem Fahrrad verursacht, die private Haftpflichtversicherung zuständig.

gestuft werden? Ist dass überhaupt möglich?

Nein, mir sind keine Tarife der private Haftpflichtversicherung bekannt, die ein Rabattsystem und damit eine Höherstufungsmöglichkeit haben.

Was kann ich nun machen?

Hat der Mottorradfahrer Ansprüche angemeldet ? Wenn ja, die Versicherung informieren und die regulieren oder abwehren lassen.

Für mich ist noch gar nicht einmal sicher, ob Du überhaupt schadensersatzpflichtig bist.

Hallöchen,

habe eine dringende Frage. Gestern musste mir ein
Motorradfahrer ausweichen als ich mit meinem Rad recht schnell
um eine Kurve bog und stürzte unglücklich. Seine Maschine
weißt nun erhebliche Schäden im Lack usw auf. Kommt dafür
meine Haftpflichtversicherung auf?

Wenn der Anspruch berechtigt ist, ja! Erkenne allerdings den Schaden nicht an, sondern melde ihn neutral deiner Versicherung!
(War eigentlich keine Polizei im Spiel?)

höher :gestuft werden? Ist dass überhaupt möglich? Was kann ich nun

machen?

Es gibt keine Höherstufung, aber du kannst gekündigt werden!

Danke schon mal
Bianca

Gruß cooler

Hallo und Danke für Deine Antwort.
Bin leider definitiv Schuld, fuhr mittig auf der Straße und schnitt die Kurve, aber wie gehe ich nun weiter mit meiner Versicherung vor?
Melden und dann? Polizei wollte er zum Glück nicht einschalten.

Gruß Bianca

Melden und dann?

Abwarten und Versicherung arbeiten lassen, dafür hast Du sie.

Polizei wollte er zum Glück nicht einschalten.

Das war schlecht.

Gruß Bianca

Gruß Nordlicht

Hallo Bianca,

ich gehe mal davon aus, dass der Geschädigte einen Anspruch an dich erhoben hat. Wenn es so war, unverzüglich deiner Versicherung melden -am besten telefonisch. Vermutlich schickt diese dir und dem Geschädigten eine Schadensanzeige zu. Sollte der Anspruch berechtigt sein, wird deine Versicherung dann aufgrund der, z.B., Rechnung des Geschädigten den Schaden begleichen!

Gruß cooler

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hallo

Nein, mir sind keine Tarife der private
Haftpflichtversicherung bekannt, die ein Rabattsystem und
damit eine Höherstufungsmöglichkeit haben.

bei der gothaer gibt es sowas ähnliches.
außerdem gibt es bei einigen versicherern noch eine beitragsrückvergütung (hier ist auch schadenfreiheit notwendig).
snake