Kann man in Galerie/Atelier einfach

… kommerzielle Parties veranstalten?
Wenn man in einer Galerie am Wochenende öffentliche Parties mit Djs und Getraenkeausschank veranstalten will,was muss man dann beachten bzw. welche Auflagen muessen erfuellt werden?
Muss man ein Verein sein oder sogar als Gaststaette o.Ä. angemeldet sein oder kann man das einfach machen,wenn diese Parties nur unregelmaessig ( einmal monatlich ) stattfinden?

Andersrum gefragt,kann man in einem Ladengeschaeft,welches auch Alkohol verkauft,ab und zu Parties veranstalten oder muss dieses dann als Verein oder Gaststaette angemeldet sein?

Ich weiss ,ich mache es mir recht einfach, indem ich meine Fragen alle mal eben hier rein knalle,aber ich denke doch das dieses Portal dafuer da ist, denn dazu haben wir uns alle mal hier angemeldet.
Auf jeden Fall bedanke ich mich schonmal im voraus fuer eure ernst gemeinten Antworten.Und schoenes Wochenende noch…

Kann ich leider nichts zu sagen.
Mein Gebiet ist Wohnungseigentumsrecht.

Gruß Manfred
akademie-wohnungseigentuemer.de

RECHTLICHES
Am besten ihr betitelt eure Party als „private Veranstaltung“, damit entgeht ihr dem meisten Stress. Vorraussetzung dafür sind, dass ihr keinen Eintritt verlangt und nur geladene Gäste kommen. Statt Eintritt könnt ihr allerdings einen Unkostenbeitrag (UKB) verlangen.
Bei einer öffentlichen Veranstaltung müsst ihr dann eine ganze Menge beachten:
Musik - Gema Gebühren / Ausnahmegenehmigung wegen Lärm
Eintritt - ist ggf. zu Versteuern
Getränke - Genehmigung zum Alkoholausschank einholen oder den Lieferanten ausschenken lassen gegen einen Beitrag.
Essen - Gesundheitsamt
Wenn ihr an weiteren Einzelheiten interessiert seid, fragt einfach mal im Ordnungsamt nach, die helfen gerne weiter.
Rotes Kreuz & Feuerwehr - muss ggf. anwesend sein

Beim Ordnungsamt anmelden hilft!
Gruß
Hans

Hallo,
was genau anzumelden ist bei der Gemeindeverwaltung erfragen.
Es gibt immer eine Anmeldefrist.
Antrag auf öffentliche Veranstaltung auf Privatgrund
Antrag auf vorübergehende Gaststättenerlaubnis und …?
GEZ bei Musik.
MfG
KKl

… kommerzielle Parties veranstalten?
Wenn man in einer Galerie am Wochenende öffentliche Parties
mit Djs und Getraenkeausschank veranstalten will,was muss man
dann beachten bzw. welche Auflagen muessen erfuellt werden?
Muss man ein Verein sein oder sogar als Gaststaette o.Ä.
angemeldet sein oder kann man das einfach machen,wenn diese
Parties nur unregelmaessig,einmal monatlich, stattfinden?

Andersrum gefragt,kann man in einem Ladengeschaeft,welches
auch Alkohol verkauft,ab und zu Parties veranstalten oder muss
dieses dann als Verein oder Gaststaette angemeldet sein?

Ich weiss ,ich mache es mir recht einfach, indem ich meine
Fragen alle mal eben hier rein knalle,aber ich denke doch das
dieses Portal dafuer da ist, denn dazu haben wir uns alle mal
hier angemeldet.
Auf jeden Fall bedanke ich mich schonmal im voraus fuer eure
ernst gemeinten Antworten.Und schoenes Wochenende noch…

Hallo,

die Regelungen für solche Parties richten sich nach Landesrecht, in Bayern wären sie gemäß Art. 19 LStVG anzeigepflichtig, bzw. wenn über 1000 Leute kommen sollten oder die rechtzeitige Anzeige versäumt wird genehmigungspflichtig. Zu anderen Bundesländern kann ich nichts sagen.
http://by.juris.de/by/LstrVG_BY_Art19.htm

Für unregelmäßigen Alkoholausschank kann man nach §12 GastG unter erleichterten Voraussetzungen eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis erhalten. Für den Ausschank von alkoholischen Getränken wird _immer_ eine solche Erlaubnis benötigt. Ob diese via Verein oder einer Einzelperson beantragt wird, ist ganz egal. Es muss halt der Veranstalter sein.
http://www.gesetze-im-internet.de/gastg/__12.html

Und zur Frage „andersrum“ :wink:
Ein Getränkeladen wird regelmäßig nicht gleich eine Gaststättenerlaubnis haben, da er ja nicht ausschenkt, sondern verschlossene Getränkebehälter zum Verzehr an anderen Orten verkauft. Damit gilt für Parties in Getränkemärkten das oben Gesagte.

Viele Grüße!

Hallo Anouk

einfach so? Nein.

Du benötigst zumindest eine Gaststättenerlaubnis.
Du hast geschrieben, dass es um ein Ladengeschäft geht, welches auch Alkohol verkauft. Wenn der Alkohol geschlossen zum mitnehmen verkauft wird wie im Supermarkt, wäre dies zulässig. Wenn im Ladengeschäft Alkohol zum Verzehr vor Ort verkauft wird, benötigt schon dieses Ladengeschäft eine Gaststättenerlaubnis!

Aber das nur am Rande. Für die eigentlichen (monatlichen) Partys könnte man jeweils eine Einzelerlaubnis beantrage, wie teuer das ist hängt u.a. von der Dauer der Veranstaltung ab, ich schätze mal 40,- € plus X für einen Abend.
Alternativ kann auch eine dauerhafte Gaststättenerlaubnis beantragen, die ist teurer (mehrere hundert € vermutlich), das kann sich aber auf die Dauer rechnen. Allerdings werden für die dauerhafte auch mehr Unterlagen gefordert und die Voraussetzungen sind strenger (bei Neukonzession z.B. barierrefreie Toiletten).
Mit der Gaststättenerlaubnis (egal ob dauerhaft oder für Einzelveranstaltung) darfst Du dann Alkohol verkaufen.
Für die Party sind aber ggf. noch weitere Rahmenbedingungen zu beachten. Wie lang soll gefeiert werden, ab 22:00 Uhr gilt Nachtruhe wenn keine Ausnahmegenehmigung vorliegt.
Bei kommerziellen Veranstaltungen ab 200 Personen kommen meist weitere Auflagen hinzu: Baurechtliche Sondererlaubnis, dass das Ladelokal/Atelier/Galerie zweckentfremdet genutzt wird. Brandschutzrechtliche Auflagen wie z.B. Nachweis der erforderlichen Fluchtwege.
Auch unter 200 Personen ist manches zu beachten. Wenn die Veranstaltungen regelmäßig stattfinden, muss man es als Gewerbe anmelden (20,-€). Entsprechende Toilettenanzahl muss z.B. auch nachgewiesen werden. GEMA ist zu zahlen. Und noch am Rande: Der DJ sollte wie das übrige Personal angestellt sein oder selbst eine Gewerbe anmelden.

Das mal so als erste Stichworte. Detailliertere Angaben bekommst Du beim Gewerbeamt des Ortes an dem die Partys stattfinden sollen.

Tut mir leid, das weiß ich nicht! Nicht wo man sich erkundigt, welche Vorschriften gelten, welche Behörden zuständig sind etc.
Ich glaube aber, dass es für solche kommerziellen Veranstaltungen sehr viele Einschränkungen gibt. Es ist ein rechtlicher Unterschied, ob man geschlossene Flaschen verkauft oder Getränke ausschenkt, da ist die Hygiene viel wichtiger! Es könnte sein, dass das Gesundheitsamt Auskunft geben kann.
Ein Problem ist die eventuelle Geräuschbelästigung. In meiner Stadt hat kürzlich ein Veranstalter aufgegeben. Er hatte keine Lizenz mehr bekommen, weil sich die Nachbarn beschwert hatten. Was wiederum auch verständlich ist, wenn diese Leute nachts schlafen wollen und nicht an der Party teilnehmen… Möglicherweise ist das Gewerbeamt/Gewerbeaufsicht dafür zuständig.

Hallo anouk,

leider kann ich dir bei deinem Problem nicht helfen.

Gruß hexe1971

Gewerbe nötig ,genauso eine Schankgenehmigung beim Amt und vieles mehr.Es kommt auf vieles mehr an.Vor allem auf Häufigkeit usw.Wenn nur einmal,dann ist eswas anderes ,bei mehrmaliger Veranstaltung,geht dies nicht so einfach.Es muss keine Gaststätte sein,es gibt ja auch andere Möglichkeiten.LG baziboss

Man benötigt bei alkoholischen Getränken eine Schankgenehmigung, eine Genehmigung zur vorübergehenden Betrieb eines Gaststättengewerbes, Genehmigungen für:
Abgabe von Speisen, Getränken und/oder Verkauf von Waren, Verkauf außerhalb der gesetzli-chen Ladenöffnungszeiten, Betrieb von Beschallungsanlagen, Musikdarbietungen, Stromaggregaten,

Musikdarbietungen (Urheberrecht! GEMA Anmeldung)

Hygienevorschriften sind einzuhalten, Kinder-und Jugendschutz sowie Nichtraucherschutzgesetz
sind einzuhalten …

Also wenn du es 1xmonatlich veranstalten willst, dann erkundige dich genau bei der Gemeindeverwaltung bzw. zuständigem Bezirksamt (z.B. in Berlin Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf, Wirtschaftsamt, Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin, Tel. 9029-13074,-13075
FAX.: 9029-13093)

oh je, ich denke, einfach die Geschaeftsthemen trennen
a) Galerie = Kunst bzw. Gewerbe mit bestimmten Auflagen
b) Party = Wirtschaft mit anderen Auflagen
Trinken bei der Eröffnungsparty der Galerie sehe ich nicht als Problem.
2 in 1 zu machen, wird es schwierig sein alles korrekt zu trennen.
Empfehlung: alles räumlich trennen sonst kommen Problemchen mit den verschiedenen Auflagen.