Kann man in Sozialwohnungen auch Untermieter

… ohne Wbs haben?
Ein Mensch in Bezug von Alg 2 beantragt einen Wbs-Schein und zieht in eine 2 Zimmer Wohnung fuer welche natuerlich ein Wbs erforderlich ist.
Nun moechte dieser zur Senkung der Kosten der Unterkunft einen Freund als Untermieter in die Wohnung aufnehmen.
Dieser Freund ist aber nicht in Besitz eines solchen Scheines.
Ist das trotzdem moeglich? Sind Untermietverhaeltnisse auch in Sozialwohnungen moeglich oder muessen beide Partien wohnberechtigt sein?

Ist es eigentlich generell notwendig eine GEnehmigung zum Umzug von der Arge bei der Wohnungsgesellschaft vorzulegen?

Der Umzug ist nicht notwendig, daher gibt es keine Zustimmung.
Die Miete wird aber trotzdem weiterhin von der Arge bezahlt, da es eine freie Wohnungswahl gibt.
Kosten fuer den Umzug und die eventuelle Heizkostennachzahlung werden dann nicht uebernommen.
Soviel weiss ich.

Aber meine Frage richtet sich auf den Abschluss des Mietvertrages.
Wird für Sozialwohnnugen eine Erlaubnis der Arge verlangt, wenn zusaetzlich eine Bürgschaft
vorhanden ist?Oder werden Bürgschaften in einem solchen Fall gar nicht anerkannt?

Hi,

leider keine Ahnung.
Wichtig ist wohl die Zustimmung des Vermieters.
Dann ist die Frage wie der Einzug mitberechnet wird.
Glaube kaum, dass der Bedürftige den gleichen Betrag bekommt wenn er mit jemandem in der Wohnung zusammen wohnt.
Das ist ja schon bei Eltern und Kindern so, wenn beide bedürftig sind.

Gruß Sina

Da kann ich leider nicht weiterhelfen. Ich bin Luxemburger wohnhaft in Luxemburg

Tut mir leid, da kenne ich mich nicht wirklich aus. Aber ich würde sicherheitshalber bei der Stelle, von der Sie den Wohnberechtigungsschein bekommen haben, und bei der ARGE fragen. Aber es dürfte Ihnen klar sein: Wenn der evtl. dazuziehende Freund die Hälfte der Miete und Nebenkosten übernimmt, erhalten Sie weniger Leistungen vom Jobcenter. Als Wohnungskosten werden dann natürlich nur die Ihnen tatsächlich entstehenden Kosten für Wohnung berücksichtigt.
Es muss nicht die Wohnungsgenossenschaft genehmigen, sondern das Jobcenter muss die Wohnung, die Sie in Aussicht haben, als angemessen bezeichnen. Wenn das Jobcenter den Umzug als nicht notwendig bezeichnen (bisherige Wohnung nicht zu teuer oder zu groß etc.), werden Sie nur die bisherigen Wohnungskosten berücksichtigt bekommen und schon gar nicht Geld für Umzug etc. erhalten. Sollte also die neue Wohnung teurer sein als die bisherige, müssen Sie die Mehrkosten selber tragen. Fragen Sie also vor dem Umzug beim Jobcenter und beim Wohnungsamt nach.
Alles Gute!

Hallo anouk,
sorry, war im Krankenhaus und bin nur auf dem Sprung zu Hause - muss zur Reha.
Hoffe, es konnte Dir jemand anders helfen.
Viel Glück und Erfolg
Puddelchen