… ohne Wbs haben?
Ein Mensch in Bezug von Alg 2 beantragt einen Wbs-Schein und zieht in eine 2 Zimmer Wohnung fuer welche natuerlich ein Wbs erforderlich ist.
Nun moechte dieser zur Senkung der Kosten der Unterkunft einen Freund als Untermieter in die Wohnung aufnehmen.
Dieser Freund ist aber nicht in Besitz eines solchen Scheines.
Ist das trotzdem moeglich? Sind Untermietverhaeltnisse auch in Sozialwohnungen moeglich oder muessen beide Partien wohnberechtigt sein?
Ist es eigentlich generell notwendig eine GEnehmigung zum Umzug von der Arge bei der Wohnungsgesellschaft vorzulegen?
Der Umzug ist nicht notwendig, daher gibt es keine Zustimmung.
Die Miete wird aber trotzdem weiterhin von der Arge bezahlt, da es eine freie Wohnungswahl gibt.
Kosten fuer den Umzug und die eventuelle Heizkostennachzahlung werden dann nicht uebernommen.
Soviel weiss ich.
Aber meine Frage richtet sich auf den Abschluss des Mietvertrages.
Wird für Sozialwohnnugen eine Erlaubnis der Arge verlangt, wenn zusaetzlich eine Bürgschaft
vorhanden ist?Oder werden Bürgschaften in einem solchen Fall gar nicht anerkannt?