Kann man jede Vorsteuer absetzen

Hallo,

ich beteibe einen kleinen Handel mit Ölgemälden. Und zwar kann man über meine Seite Ölgemälde beziehen. Dieses schreibe ich nicht um zu werben sondern nur um alle Details anzugeben, falls dieses von Bedeutung sein könnte. Na auf jeden Fall ist hier der Hauptvertrieb über`s Internet. Nun zu meiner eigentlichen Frage. Die Vorsteuer kann ja bekanntlich mit der Umsatzsteuer verrechnet werden, nur kann man jede Vorsteuer verrechnen?? Kann ich auch zb. die Vorsteuer von den kosten für die Werbematerialien verrechnen?? Und weiß vielleicht auch jemand, wie man die Werbungskosten absetzen kann und ob dieses im Entstehungsmonat geschehen muß, oder ob man dieses auch im Laufe des Geschäftsjahres tun kann? Und wenn ja, muß man es dann zumindest im Entstehungsmonat anzeigen??

Vielen herzlichen Dank im Voraus für Eure Hilfe!!

Beste Grüße,

Lars

Team: URL entfernt

Lars, zum Geier _g_
warum geht ihr / Du nicht einfach mal zu einem Einführungskurs über Buchführung odergl.
Die IHK (bist Mitglied) oder VHS bietet das regelmässig an.
Und Du bist in zwei Tagen durch damit.
Zwar noch kein Buchhalter, aber Du weisst dann schon die primitivste Angelegenheiten.

Du wirst nämlich immer wieder auf Fragen stossen,
die Du so einfach nicht beantworten kannst.

Nein, das ist kein Vorworf oder gemotzt,
das ist ein Hinweis, eine Empfehlung zu Deinem (und anderer hier Fragender) Nutzen.

Aloha - digi (aEg)

Die Vorsteuer kann ja bekanntlich
mit der Umsatzsteuer verrechnet werden, nur kann man jede
Vorsteuer verrechnen?

Kennst du eine andere Art von Vorsteuer?
Dann lass uns mal teilhaben daran _g_

Kann ich auch zb. die Vorsteuer von den

kosten für die Werbematerialien verrechnen?? Und weiß
vielleicht auch jemand, wie man die Werbungskosten absetzen
kann und ob dieses im Entstehungsmonat geschehen muß, oder ob
man dieses auch im Laufe des Geschäftsjahres tun kann?

Im allgemeinen zum Zeitpunkt des Geldflusses.
Die evtl Ausnahmen lernst Du bei der IHK.

Lars, Du machst das schon.
Und wenn schon - dann auch richtig!
__________________________________

Sicher wirst Du Dich an einen Steuerberaten wenden, aber
Interesse kann man ja auch selbst haben und ob die Kurse bei
der IHK umfassend sind, betreite ich mal.

ich beteibe einen kleinen Handel mit Ölgemälden. Und zwar kann

kommt drauf an, wie klein. Unternehmen mit Einnahmen-/Überschussrechnung können die Vorsteuer erst bei der
Zahlung verrechnen. Unternehmen mit „richtiger“ Buchhaltung
können die Vorsteuer im Monate der Rechnung abziehen, hier ist
die Zahlung nicht von Bedeutung. Etwaige Gutschriften werden ja
ebenfalls beleghaft abgewickelt und würden so den Abzug mindern.

Vorsteuer verrechnen?? Kann ich auch zb. die Vorsteuer von den
kosten für die Werbematerialien verrechnen??

sicher kann man das. Das Finanzamt anerkennt allerdings solche Ausgaben nur im Rahmen des Umsatzes (also bei 1000 Euro Umsatz wird 100000 Euro Werbung nicht anerkannt).

Verlustvorträge gehen sicher, aber da sollte ein Steuerberater
ran.

Und weiß
vielleicht auch jemand, wie man die Werbungskosten absetzen
kann und ob dieses im Entstehungsmonat geschehen muß, oder ob
man dieses auch im Laufe des Geschäftsjahres tun kann? Und
wenn ja, muß man es dann zumindest im Entstehungsmonat
anzeigen??

Zeitnah entweder bei Zahlung (Kleingewerbe) oder bei Rechnungsdatum, sonst lehnt das Fi es ab. Also, nicht irgendwann sondern die Kosten, die in dem lfd. Monat entstanden sind, sind bis zum 10. des Folgemonats in Ansatz zu bringen … man kann allerdings mit dem Fi-Amt auch reden, die sind nett und freundlich … im Rahmen der Möglichkeiten.

Gruss von

roger, roger,

ich weiss nicht wer dir da das Sternchen angehängt hat, aber es leuchtet zu Unrecht.

WErbungskosten, kann man nicht zeitnah verrechnen, das sind Posten der Einkommensteuererklärung und die findet am Anfang des Folgejahres erst statt.

Allerdings sind die Ausgaben für Werbung nicht absetzbar, sondern als Betriebsausgaben mit den Einnahmen verrechenbar.

die angefallene Vorsteuer (für die Werbung) kann man je nach Fristverlängerung und Art der Buchführung:

garnicht verrechnen (Kleingewerbe)
am Monatsende(Abrechnungszeitraum) verrechenen
im Folgemonat mit Fristverlängerung am 10. des dann wieder folgenden Monats zahlen (bzw. am JE mit den Vorausszahlungen zum JA verrechnen)
Bei doppelter Buchführung, die zumeist heute mit Sotware gemacht wird oder per Datev-Steuerberater, rechnet sich alles von selbst.

Und dann kann man am JE nochmal dran drehen, wenn man nun die ganzen Rückstellungen auflöst und neue bildet und Kosten ins neue Jahr verschiebt oder ins alte reinholt.

ode gleich zum Steuerberater seine Unterlagen i8bt, damit man sich nciht erschrickt und teufels Küche (finanzielle engpässe) gerät.

gruss
local

Hallo,

vielen Dank füre Eure Antworten!!

Eigentlich hatte ich gehofft, die Steuererkjlärung selber machen zu können. Auf der anderen Seite habe ich natürluch auch Bedenken, dass mir da durch falsche Ausführung Geld verloren geht.

Richtet sich das Gehalt von einem Steuerberater eigentlich nach den Umsätzen die er berechnet oder nach seinem Arbeitsaufwand?

Kann mir evtl. vielleicht auch Jemand sagen, wieviel in etwa ein Steuerberater so monatlich berechnet??

Nochmals besten Dank!!

Gruß,

Lars

Kann mir evtl. vielleicht auch Jemand sagen, wieviel in etwa
ein Steuerberater so monatlich berechnet??

Auf alle Fälle weitaus mehr, als der Kurs bei der IHK kosten würde.
Und nach dem Kurs kannst Du Deine EKST selber machen -
wenigstens in dem im Moment zu erwartenden Umfang.

Abgesehen davon - Du musst sowieso alles kontrollieren,
was ein STB reintöggelt. Dann kannstes auch selber machen.

Ich wurde mal über den Tische gezogen von 25 Jahren:
der wollte von mir 8.000.-DM haben für eine Jahresabrechnung.
Einzelperson - Freischaffend.
Heute macht’s ein Excel-sheet.

Aloha - digi (aEg)
Bei der IHK reissen sie Dir nicht den Kopf ab -
aber beim Finanzamt vielleicht den Ar… wenn Du da Blödsinn baust.
Es ist wirklich nicht so schwierig, also machs!

PS:
Deine HP ist sauber und übersichtlich, Danke, Lars!

Was mich (das ist aber sicher nicht bei jedem so) etwas irritiert, ist
daß die Überblendung zum Vergrößern erscheint wenn da mit dem Cursor drauf ein Bild geht.

Wär’s nicht angenehmner, diesen Text einmal oben drüber anzuzeigen
und den Cursor dann (wie allgemein üblich) als Hand darzustellen auf dem erhaltenen Bild?

Gruss - digi (aEg)

Kleiner Typo:
…möglich auch dirket an den Spediteur…

WErbungskosten, kann man nicht zeitnah verrechnen, das sind
Posten der Einkommensteuererklärung und die findet am Anfang
des Folgejahres erst statt.

??? Wir reden hier über ein Gewerbe und nicht über eine private Steuererklärung und da kann mit Werbungskosten nur die Werbung gemeint sein!!!

Dann reden wir über Vorsteuerabzug und die sind halt -je nach Grösse des Unternehmen - eben auch wie beschrieben absetzbar derweil bei Vorsteuer eben die monatlichen Perioden gelten und nicht die
jährlichen!!!

Allerdings sind die Ausgaben für Werbung nicht absetzbar,
sondern als Betriebsausgaben mit den Einnahmen verrechenbar.

die angefallene Vorsteuer (für die Werbung) kann man je nach
Fristverlängerung und Art der Buchführung:

garnicht verrechnen (Kleingewerbe)

was soll der Quatsch. Auch eine Kleingewerbe kann vorsteuerabzugsberechtigt sein.

Bei doppelter Buchführung, die zumeist heute mit Sotware
gemacht wird oder per Datev-Steuerberater, rechnet sich alles
von selbst.

nicht nur da, auch bei Einnahmen- Überschussrechnungen macht
man sowas mit Software und die rechnet sich auch alles von
selbst und zwar in den von mir beschriebenen Mechanismen.

Und dann kann man am JE nochmal dran drehen, wenn man nun die
ganzen Rückstellungen auflöst und neue bildet und Kosten ins
neue Jahr verschiebt oder ins alte reinholt.

Hallo! Vorsteuer ??? Rückstellungen gegen Vorsteuer ?

Wenn wir nun aber bei der Kosten für Werbung sind, was sollen da jetzt Rückstellungen ? sollen wir jetzt noch Rechnungsabgrenzungen von Verbindlichkeiten reinbringen?
Die Problematik von Rückstellung ist in steuerlicher Hinsicht nicht so trivial hier zu beantworten (Fristen im Folgejahr, liegt die Rechnung vor oder nicht vor; ist die Lieferung in diesem jahr oder im nächsten Jahr usw. usw. )

Die Aussage, dass man da was drehen kann ist grundsätzlich falsch. Die Finanzämter sind arg haarig wenn es um Fristen und dem Verschieben von Verbindlichkeiten geht.

Was ist gegen Verlustvortrag zu sagen ? Das würde mich jetzt mal interessieren.

Hallo,

noch was zu Deinen verwirrenden Ausführungen.

garnicht verrechnen (Kleingewerbe)

er zeigt auf seiner Homepage z.B., dass der Kunde eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer erhält.

Das heisst, egal welche Art von Gewerbe, dass er die Steuer abführen MUSS. Dabei ist es belanglos, ob er nach § 19 UStG als Kleinunternehmer NICHT vorsteuerabzugsberechtigt ist. In solchen Fällen (seinem Falle) muss er die ausgewiesene Mehrwertsteuer abführen, darf dagegen aber die Vorsteuer seiner Kostenrechnungen z.B. nicht verrechnen.

Im Falle dass er doch Rechnungen ohne Steuer ausstellt, müsste er u.a. auch den Grund der Steuerbefreitung auf die Rechnung schreiben ansonsten könnte das Finanzamt die Steuer trotzdem fordern.

Gruss