WErbungskosten, kann man nicht zeitnah verrechnen, das sind
Posten der Einkommensteuererklärung und die findet am Anfang
des Folgejahres erst statt.
??? Wir reden hier über ein Gewerbe und nicht über eine private Steuererklärung und da kann mit Werbungskosten nur die Werbung gemeint sein!!!
Dann reden wir über Vorsteuerabzug und die sind halt -je nach Grösse des Unternehmen - eben auch wie beschrieben absetzbar derweil bei Vorsteuer eben die monatlichen Perioden gelten und nicht die
jährlichen!!!
Allerdings sind die Ausgaben für Werbung nicht absetzbar,
sondern als Betriebsausgaben mit den Einnahmen verrechenbar.
die angefallene Vorsteuer (für die Werbung) kann man je nach
Fristverlängerung und Art der Buchführung:
garnicht verrechnen (Kleingewerbe)
was soll der Quatsch. Auch eine Kleingewerbe kann vorsteuerabzugsberechtigt sein.
Bei doppelter Buchführung, die zumeist heute mit Sotware
gemacht wird oder per Datev-Steuerberater, rechnet sich alles
von selbst.
nicht nur da, auch bei Einnahmen- Überschussrechnungen macht
man sowas mit Software und die rechnet sich auch alles von
selbst und zwar in den von mir beschriebenen Mechanismen.
Und dann kann man am JE nochmal dran drehen, wenn man nun die
ganzen Rückstellungen auflöst und neue bildet und Kosten ins
neue Jahr verschiebt oder ins alte reinholt.
Hallo! Vorsteuer ??? Rückstellungen gegen Vorsteuer ?
Wenn wir nun aber bei der Kosten für Werbung sind, was sollen da jetzt Rückstellungen ? sollen wir jetzt noch Rechnungsabgrenzungen von Verbindlichkeiten reinbringen?
Die Problematik von Rückstellung ist in steuerlicher Hinsicht nicht so trivial hier zu beantworten (Fristen im Folgejahr, liegt die Rechnung vor oder nicht vor; ist die Lieferung in diesem jahr oder im nächsten Jahr usw. usw. )
Die Aussage, dass man da was drehen kann ist grundsätzlich falsch. Die Finanzämter sind arg haarig wenn es um Fristen und dem Verschieben von Verbindlichkeiten geht.
Was ist gegen Verlustvortrag zu sagen ? Das würde mich jetzt mal interessieren.