ich sparch nur vom virtuellen Mitbewohner.
Nach Auskunft eines Anwalts für Mietrecht können virtuelle
Mitbewohner durchaus reelle Nebenkosten erzeugen. Daher ist
der Vermieter auch zu informieren.
und wieder nichts verstanden. ein stichwort ergibt eben noch keinen fall.
ein virtueller bewohner kann nebenkosten verursachen, wenn er gar nicht virtuell im hier besprochenen sinne ist. ein student z.b., der nur am wochenende zu seinen eltern kommt.
aber auch von besuch ist hier nirgends die rede. steck dir also deine antwort vom anwalt an den hut.
wenn du überhaupt mit einem geredet hast.
und deshalb wiederhole ich:
die blamage geht weiter…