Kann man jemanden bei sich anmelden ohne probleme

wenn man keinhartz 4 bekommt.
Hat man zusätzliche kosten wenn man jemanden in einer wohnung anmeldet er aber nicht dort wohnt?

muss man das dem vermieter melden?

Hallo!

Hat man zusätzliche kosten wenn man jemanden in einer wohnung
anmeldet er aber nicht dort wohnt?

Nein.

muss man das dem vermieter melden?

Nicht nur melden, sondern vorher die Genehmigung des Vermieters einholen.

Gruß
Wolfgang

Hat man zusätzliche kosten wenn man jemanden in einer wohnung
anmeldet er aber nicht dort wohnt?

Im Meldegesetz des jeweiligen Bundeslandes ist etwas über die Pflichten des Meldenden zu finden. Und auch über mögliche Bußgelder bei Pflichtverstößen. Ja, man könnte also zusätzliche Kosten haben.

Hat man zusätzliche kosten wenn man jemanden in einer wohnung
anmeldet er aber nicht dort wohnt?

muss man das dem vermieter melden?

Nicht nur melden, sondern vorher die Genehmigung des
Vermieters einholen.

genehmigung wozu genau?

Hallo Wolfgang,

Hat man zusätzliche kosten wenn man jemanden in einer wohnung
anmeldet er aber nicht dort wohnt?

Nein.

Also meine Eltern bezahlen z.B. Müllgebühren pro angemeldeter Person. Ich weiß, Müllgebühren werden sehr unterschiedlich gehandhabt. Das wäre aber zumindest eine mögliche Kostenquelle.

Gruß,
Inka

muss man das dem vermieter melden?

Nicht nur melden, sondern vorher die Genehmigung des
Vermieters einholen.

genehmigung wozu genau?

Jemanden offiziell in der Wohnung (mit)wohnen zu lassen, der nicht Verwandter ersten Grades ist.

Nicht nur melden, sondern vorher die Genehmigung des
Vermieters einholen.

genehmigung wozu genau?

Jemanden offiziell in der Wohnung (mit)wohnen zu lassen, der
nicht Verwandter ersten Grades ist.

du solltest beim zitieren nicht entscheidendes weglassen. ausschnitt aus dem up:
„…wenn man jemanden in einer wohnung anmeldet er aber nicht dort wohnt?

neue antwort?

„…wenn man jemanden in einer wohnung anmeldet er aber nicht
dort wohnt?

neue antwort?

Selbe Antwort. Wenn der Vermieter irgendwie feststellt dass in der Wohnung mehr Leute gemeldet sind als die, an die er vermietet hat, könnte er böse werden. Ob er damit einverstanden ist, wenn man ihn danach fragt oder den Sachverhalt erklärt … das kann nur das Experiment zeigen.

Gruß
T.

Selbe Antwort. Wenn der Vermieter irgendwie feststellt dass in
der Wohnung mehr Leute gemeldet sind als die, an die er
vermietet hat, könnte er böse werden.

und wen genau interessiert das?

richtig: niemanden. es gibt keine gesetzliche vorschrift, nach der der vermieter da irgendein mitspracherecht hat. deine antwort ist falsch, denn wir sind hier im brett ‚allgemeine rechtsfragen‘ und nicht ‚plauderei‘.

richtig: niemanden. es gibt keine gesetzliche vorschrift, nach
der der vermieter da irgendein mitspracherecht hat.

Der Vermieter ist zu informieren, wenn noch jemand für mehr als 8 Wochen einzieht,oder mit Hauptwohnung dort gemeldet ist, auch wenn es nur virtuell ist.
Wobei er aber im allgemeinen seine Zustimmung nicht verweigern kann.

antwort ist falsch,

Das ist einhellige Rechtsmeinung.

richtig: niemanden. es gibt keine gesetzliche vorschrift, nach
der der vermieter da irgendein mitspracherecht hat.

Der Vermieter ist zu informieren, wenn noch jemand für mehr
als 8 Wochen einzieht,

wie oft denn noch? es zieht niemand ein. und deine 8 wochen sind auch unsinn, denn es kommt auf den einzelfall an.

oder mit Hauptwohnung dort gemeldet ist,
auch wenn es nur virtuell ist.

nenn uns doch jetzt endlich mal einen beleg für diese wilde behauptung!

Wobei er aber im allgemeinen seine Zustimmung nicht verweigern
kann.

und das ist kompletter unsinn.

antwort ist falsch,

Das ist einhellige Rechtsmeinung.

das ist deine eigene einhellige rechtsmeinung, du experte. und weil du genau gar nichts gefunden hast, was das belegt, willst du hier einen auf dicke hose machen.

Dann google nach VIII ZR 371/02.

Wobei natürlich gilt, wenn der Vermieter nix merkt gibts auch keine Nachfragen. Ansosten eben doch.

Dann google nach VIII ZR 371/02.

einen link zu geben war zu kompliziert? oder glaubst du, ich würde mir die mühe nicht machen?

tja, du hättest dir aber schon die mühe machen sollen. es passt nämlich - wie erwartet - nicht zu deiner behauptung. da steht, dass man den vermieter fragen muss, wenn jemand einzieht. und das ist hier immer noch nicht der fall. hast du probleme damit, das zu begreifen?

dagegen hast du behauptet, man müsse ihn fragen, wenn man jemand anmeldet. und davon ist im urteil gar nicht die rede.

Wobei natürlich gilt, wenn der Vermieter nix merkt gibts auch
keine Nachfragen.

versuch nicht mit trivialitäten abzulenken.

Ansosten eben doch.

nein, nein, nein. offensichtlich bist du nicht in der lage, irgendeinen beleg zu erbringen - was ja auch verständlich ist, denn du liegst komplett falsch.
aber mach dich ruhig weiter lächerlich.

nein, nein, nein. offensichtlich bist du nicht in der lage,
irgendeinen beleg zu erbringen - was ja auch verständlich ist,

Dann erbringe du doch mal den Beweis des Gegenteils oder irgendein entsprechendes Urteil.

denn du liegst komplett falsch.
aber mach dich ruhig weiter lächerlich.

Solange versuche es mal mit logischem Denken:
Der Vermieter bekommt auf irgendeine Weise mit, dass noch jemand in der Wohnung gemeldet ist. Dann geht er genau wie die Behörden davon aus, das dort noch jemand wohnt und kann, wie das o.g. Urteil zeigt, Auskunft vom Hauptmieter verlangen. Also muss sich der Mieter in diesem Falle auf die eine oder andere Weise äussern.

Jetzt kannst du wieder behaupten, dass das alles Blödsinn ist, aber dann bitte auch mit Quelle.

nein, nein, nein. offensichtlich bist du nicht in der lage,
irgendeinen beleg zu erbringen - was ja auch verständlich ist,

Dann erbringe du doch mal den Beweis des Gegenteils oder
irgendein entsprechendes Urteil.

nö. aus der nummer kommst du so nicht raus.

denn du liegst komplett falsch.
aber mach dich ruhig weiter lächerlich.

Solange versuche es mal mit logischem Denken:
Der Vermieter bekommt auf irgendeine Weise mit, dass noch
jemand in der Wohnung gemeldet ist. Dann geht er genau wie die
Behörden davon aus, das dort noch jemand wohnt und kann, wie
das o.g. Urteil zeigt, Auskunft vom Hauptmieter verlangen.
Also muss sich der Mieter in diesem Falle auf die eine oder
andere Weise äussern.

und?
was genau hat denn das mit deiner behauptung zu tun, man müsse den vermieter um erlaubnis fragen?

Jetzt kannst du wieder behaupten, dass das alles Blödsinn ist,
aber dann bitte auch mit Quelle.

das ist immer noch ganz allein deine aufgabe. man kann nämlich nicht beweisen, dass etwas nicht existiert.

und bis du irgendwas als beleg gebracht hast, bin ich hier raus. es wird mir zu blöd. ich bekomme immer so einen trockenen mund von deiner heißen luft.

und bis du irgendwas als beleg gebracht hast, bin ich hier
raus. es wird mir zu blöd. ich bekomme immer so einen
trockenen mund von deiner heißen luft.

so kann man sich auch rauswinden.

und bis du irgendwas als beleg gebracht hast, bin ich hier
raus. es wird mir zu blöd. ich bekomme immer so einen
trockenen mund von deiner heißen luft.

so kann man sich auch rauswinden.

winden tut sich hier genau einer: du. und das ist jedem klar, der hier noch mitliest.

fassen wir zusammen: der vermieter hat genau gar keinen anspruch darauf, gefragt zu werden, wer sich in seiner wohnung meldet - wenn er nicht dort wohnt.
du hast das gegenteil behauptet und genau gar keinen beleg dafür geliefert. in d ist es aber immer noch so, dass man ansprüche nicht einfach behauptet, sondern auch belegen muss. weil es diese anspruchgrundlage aber nicht gibt (was auch nicht verwunderlich ist, denn nach dem gesetz muss man sich dort anmelden, wo man auch tatsächlich wohnt) hast du genau gar keinen beleg für deine behauptung gefunden. du hast stattdessen mehrfach erzählt, dass der gemelkdete einziehen wolle, danach hast du ein urteil gebracht, dass beim einziehen eine erlaubnis des vermieters einzuholen ist - was aber nie thema im teilthread war.
schließlich hast du mangels argument angefangen, deinen unsinn zu widerlegen - was weder möglich noch nötig ist. und zu ‚guter‘ letzt wirfst du mir dann vor, ich versuche mich heraus zu winden.

kerle, du hast genau gar keine ahnung und deine geschichte ist mit karacho in die grätsche gegangen. du hast dich bis auf die knochen blamiert. hör auf, antworten zu geben und stell lieber fragen, bis du wenigstens die grundbegriffe verstanden hast von dem, worüber du hier zu diskutieren versuchst. antworten von ‚experten‘ wie dir kannst du bei gutefrage loswerden, hier hast du damit genau gar nichts verloren.

du hast stattdessen mehrfach erzählt, dass der gemelkdete einziehen
wolle,

ich sparch nur vom virtuellen Mitbewohner.

schließlich hast du mangels argument angefangen, deinen unsinn
zu widerlegen -

ich habe immer nur das Gleiche geschrieben, nachdem du mir irgendwas in den Mund klegen wolltest.

kerle, …

Vielleicht solltest du mal deine Wortwahl überarbeiten.

ich sparch nur vom virtuellen Mitbewohner.

gedächtnisschwund? zitatate aus deinen postings:
„Jemanden offiziell in der Wohnung (mit)wohnen zu lassen, der nicht Verwandter ersten Grades ist. … mehr auf http://w-w-w.ms/a47ddj
„Dann google nach VIII ZR 371/02. … mehr auf http://w-w-w.ms/a47ddj
nix virtuell.
die blamage geht weiter…

kerle, …

Vielleicht solltest du mal deine Wortwahl überarbeiten.

bestimmt nicht wegen dir.
bilde dich:
http://de.wiktionary.org/wiki/Kerle

ich sparch nur vom virtuellen Mitbewohner.

Nach Auskunft eines Anwalts für Mietrecht können virtuelle Mitbewohner durchaus reelle Nebenkosten erzeugen. Daher ist der Vermieter auch zu informieren. Und nein, die Richter entscheiden nicht anhand dessen, was man über Google findet.

die blamage geht weiter…

Damit soll der Überheblichkeit genug sein. Egoprobleme lassen sich nicht im Rechtsbrett lösen. Auch nicht durch anonyme Logins.