Kann man jemanden geld schicken wenn er in u Haft sitzt ?

Hallo, habe da mal eine Frage… Wenn jemand in U-Haft sitzt kann man den jemand geld oder sachen schicken…

Hallo, habe da mal eine Frage… Wenn jemand in U-Haft sitzt
kann man den jemand geld oder sachen schicken…

Hallo Martina,
kleine Gegenfrage: Warum nicht?
Für jeden Gefangenen wird ein sogenanntes Gefangenengeldkonto bei der Anstalt eingerichtet, in der der Gefangene einsitzt. Im Rahmen der betreffenden Anstaltsordnung kann der Inhaftierte davon Einkäufe tätigen. Die Kontonummer der Anstalt erfährst Du von der Anstalt, dem Verteidiger oder von dem Inhaftierten selbst.
I.d.R. wird das persönliche Konto dann unter der Gefangenenbuchnummer geführt.
Die Zusendung von Paketen ist ebenso zulässig im Rahmen der von der Anstalt vorgegebenen Regelungen.
Der Ablauf könnte so aussehen: Der Inhaftierte beantragt beim Hausbüro einen Paketschein und ein Merkblatt, auf dem steht, welchen Inhalt das Paket haben darf.
Diesen Paketschein und das Merkblatt sendet der Inhaftierte Dir (oder dem ansonsten gewünschten Absender) mit der Briefpost zu. Das zugelassene und in seinem Inhalt nicht zu beanstandende Paket wird dann den Einsitzenden nach Kontrolle auf verbotene Gegenstände ausgehändigt.
War das Paket nicht vorher genehmigt, wird die Annahme verweigert und geht an Absender zurück. Verbotene Gegenstände (z.B. Schnurlostelefone; Rauschgift, Alkohol, Sägen Feilen, Stricke etc) können sogar Folgen für den Absender nach sich ziehen.
Mein Rat: besprich das alles beim nächsten Besuch; den Besuchsschein kann Dir der Verteidiger besorgen -kostet aber Geld- oder der Gefangene beantragt beim zuständigen Richter oder Staatsanwalt die Zusendung eines Besuchsscheins.
Schreiben darfst Du natürlich auch -gehe davon aus, daß keine Tatgenossenschaft vermutet werden kann-, vergiß aber nicht die GefBNr. mit anzugeben; bei z.B. 3 X Meier könnte das zu Verzögerungen führen.
Also: Laß den mutmaßlichen Übeltäter nicht hängen und zeig ihm, daß jemand lieb an ihn denkt.
Gruß
Schiebedach

Hallo, habe da mal eine Frage… Wenn jemand in U-Haft sitzt
kann man den jemand geld oder sachen schicken…

Ja kann man, aber der Bekommt es nicht direkt, sonern es muß als Zweckgebundenes Geld gesandt werden, sonst geht es in sein Sozialbudget zur Entlassung! Das wird ihm während der Haft sehr wenig helfen!

Zweckgebunden z.B.: Mal- Zeichen- Bastelbedarfe, SChreibmaterial, Lebensmitteleinkauf