Hallo Freunde der Kapitallebensversicherung, ich muss
nochmal nachfragen. Ich habe eine
Kapitallebensversicherung die im zeitl. Ablauf wandelbar
ist. D. h. ich kann die Laufzeit verkürzen. Bekomme dann
natürlich auch weniger, was dann kein Problem ist.
Hauptsache ich muss nicht kündigen, da dann die Verluste
zu gross wären. Jetzt sagt mir mein
Versicherungsansprechpartner. Wenn ich kündige muss die
Restlaufzeit noch mindestens 12 Jahre sein, ansonsten muss
die ganze Auszahlungssumme versteuert werden.
Stimmt das so? Hat jemand Erfahrung damit?
Meines Erachtens muss eine Kapitallebensversicherung, die nach dem Jahr 2005 abgeschlossen wurde, voll besteuert werden. Die Erträge der Kapitallebensversicherung müssen allerdings nur zur Hälfte besteuert werden, wenn die Versicherung erst mit Vollendung des 60. Lebensjahres des Versicherungsnehmers fällig wird und die Versicherung zu diesem Zeitpunkt mindestens zwölf Jahr gelaufen ist.
So meine ich es zu wissen vllt kann jemand anders noch etwas zu deiner Frage mitteilen.
LG Mausi123
wird die Versicherung vor Ablauf von zwölf Jahren gekündigt, sind die im Auszahlungsbetrag enthaltenen Zinsen einkommenssteuerpflichtig. Also nur die Zinsen müssen versteuert werden bei vorzeitiger Auszahlung.
Es kommt darauf an wie lange ihre Kapitallebensversicherung schon läuft?Leute die vor 15-20 Jahren oder noch länger zurück die Versicherung schon abgeschlossen haben denen wird Sie nicht versteuert, dagegen die neuen Verträge die werden alle versteuert, oder es wird demjenigen weniger Rente bezahlt weil er ja von der Lebensversicherung monatlich einen gewissen Betrag zum Lebensunterhalt beisteuern kann.
So ist eben unser Staat!!!
Ich weiß es leider nicht genau wie viele Jahre der Vertrag schon laufen muss und in welchem Jahr das unser Staat wieder beschlossen hatte.Es zählt nämlich das Jahr in dem es beschlossen wurde und dann wieviele Jahre ihre Versicherung bis dahin schon gelaufen war.
bin mir nicht sicher. Grundsätzlich muss die Vertragslaufzeit 12 Jahre betragen, damit die KLV steuerfrei ausbezahlt wird. Wie das bei Ihrem Fall aussieht weis ich nicht. Falls durch die Wandlung eine neue Police „entsteht“ stimme ich den Aussagen Ihres Beraters zu. Falls keine neue Police entsteht reicht es wahrscheinlich, dass die KLV insgesamt 12 Jahre läuft.
Dies sollte aber in Ihrem Vertrag festgelegt sein, so auch als ein Beispiel, bei welcher Summme wie hoch da die Restlaufzeit ist.
Ist das nicht der Fall, dann könnten Sie mit Ihrer Bank sprechen, die geben Ihnen genaue Auskunft.
Desweiteren, versucht natürlich Ihre Versicherung solange wie möglich, die Auszahlung nach hinten hinaus zu schieben.(ist denkbar möglich)
Auf gar keinen Fall selber kündigen, wenn der Vertrag ausgelaufen ist, muss Ihre Versicherung ausbezahlen.
AUSSER es sei den, der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn sie nicht innerhalb der Frist kündigen. (muus im Vertrag stehen!!!)
Hallo,
wenn vor 12 Jahren Laufzeit gekündigt wird, entfällen die steuerlichen Vorteile. Zum einen werden dann die VL-Zulagen zurück gefordert und auch die Wohnungsbauprämie - wenn man sie bekommen hat.
Der Vertrag ist auch steuerpflichtig mit den Zinseinkünften.
Gruß