Hallo, ich habe gelesen es gibt neue Regelungen für Erbschaften?
Angenommen ein Mann hat 2 Kinder aus der ehemaligen Ehe, die sich seit Jahren auf keinen Kontaktversuch melden.
Ist es möglich diesen Kindern nun auch den Pflichtteil nicht zuzugestehen? Denn wer als Kind keinen Wert auf den Vater legt, soll auch nach dessen Tod nichts bekommen.
Das einzige was vererbbar ist, ist eine eigengenutze Eigentumswohnung, die man mit der neuen Lebensgefährtin teilt. Diese soll auch die Wohnung im Falle eines Falles alleine bekommen. Sie könnte die Kinder des Mannes mangels Geld nicht auszahlen. Sie soll aber in der Wohnung selber bis zu Ihrem Tod bleiben können, und auch alleine Erben.
Hallo, ich habe gelesen es gibt neue Regelungen für
Erbschaften?
Angenommen ein Mann hat 2 Kinder aus der ehemaligen Ehe, die
sich seit Jahren auf keinen Kontaktversuch melden.
Ist es möglich diesen Kindern nun auch den Pflichtteil nicht
zuzugestehen?
Mögliche Gründe für eine Entziehung des Pflichtteils findest Du hier, Erläuterungen dazu hier.
Das einzige was vererbbar ist, ist eine eigengenutze Eigentumswohnung, die man mit der neuen Lebensgefährtin teilt.
Diese soll auch die Wohnung im Falle eines Falles alleine bekommen. Sie könnte die Kinder des Mannes mangels Geld nicht auszahlen. Sie soll aber in der Wohnung selber bis zu Ihrem Tod bleiben können, und auch alleine Erben.
Der Mann könnte sie ja auch zur Vorerbin einsetzen.
Danach sollte er sich erkundigen.
Ich im Moment vergessen, wie es im einzelnen läuft, ich weiß nur noch, dass es wichtig ist, dass er sie von sämtlichen Verpflichtungen befreit (da gibt es einen Fachausdruck oder einen bestimmten § zu, bitte nachforschen), sonst ist sie in dem Sinne Vorerbin, dass sie das Erbe für die Nacherben nur verwaltet, und darf praktisch gar nichts damit machen. D. h. wenn es sich um Geld handelte, dürfte sie es dann nicht ausgeben, sondern nur gewinnbringend anlegen. Man kann festlegen, wann die Erben erben, z. B. bei Tod des Vorerben.
Ich glaube aber, dass die Erben verlangen können, dass ihnen ihr Pflichtteil schon beim Tod des Erblassers ausgezahlt wird, allerdings würden sie dann eben auch nur den Pflichtteil bekommen. Wenn sie abwarten, bis auch der Nacherbe stirbt, dann erben sie halt alles, zu gleichen Teilen - wenn denn das Testament so lautet. Es wäre klug, das Testament so zu verfassen, eben damit sie sich ihren Pflichtteil nicht vorher auszahlen lassen. - Vielleicht kommen sie aber auch gar nicht auf die Idee.
so einfach kann man einen Pflichtteil nicht entziehen, der Gesetzgeber hat doch recht hohe Hürden für den Pflichtteilsentzug vorgegeben.
Da eine Wohnung doch ein beträchtlicher Wert ist, sollte man etwas Geld in die Hand nehmen und sich anwaltlich und auch steuerlich Beraten lassen.
Für eine Lebensgefährtin könnten bei der vorgenannten Vorerbschaft evtl. Erbschaftssteuern anfallen. Evtl. wäre es besser, der Lebensgefährtin ein lebenslangen Wohnrecht einzuräumen.
Um die Vor- und Nachteile genau zu beleuchten, empfehle ich dringend fachliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Soetwas läßt sich über ein Forum nicht klären.
Das einzige was vererbbar ist, ist eine eigengenutze
Eigentumswohnung, die man mit der neuen Lebensgefährtin teilt.
Diese soll auch die Wohnung im Falle eines Falles alleine
bekommen.
ein erster Schritt könnte sein, die Lebensgefährtin zu heiraten. Dann erwirbt sie einen eigenen gesetzlichen Erbanspruch, der den gesetzlichen Erbanspruch der Kinder halbiert. Zudem würde der Steueranspruch des Staates drastisch reduziert.
Sie könnte die Kinder des Mannes mangels Geld nicht
auszahlen. Sie soll aber in der Wohnung selber bis zu Ihrem
Tod bleiben können, und auch alleine Erben.
Dass das mit dem allein erben auf jeden Fall nicht so einfach ist, haben die anderen ja schon geschrieben. Evtl. zur Hochzeit schon die Wohnung schenken? Nach 10 Jahren ist die Wohnung aus dem Erbe raus.
Dass das mit dem allein erben auf jeden Fall nicht so einfach
ist, haben die anderen ja schon geschrieben. Evtl. zur
Hochzeit schon die Wohnung schenken? Nach 10 Jahren ist die
Wohnung aus dem Erbe raus.
Hi,
sorry aber das ist falsch. Bei Schenkungen an den Ehepartner beginnt die 10 Jahresfrist erst mit Beendigung (Tod, Scheidung) der Ehe.
Dass das mit dem allein erben auf jeden Fall nicht so einfach
ist, haben die anderen ja schon geschrieben. Evtl. zur
Hochzeit schon die Wohnung schenken? Nach 10 Jahren ist die
Wohnung aus dem Erbe raus.
sorry aber das ist falsch. Bei Schenkungen an den Ehepartner
beginnt die 10 Jahresfrist erst mit Beendigung (Tod,
Scheidung) der Ehe.