Mein Sohn ist gegen meinen Willen zu meinem Ex-Mann gezogen, ohne das ich das wollte. Ich habe das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Jetzt hat mein Ex-Mann die Zahlung des Kindesunterhaltes eingestellt und verlangt diesen nun von mir.
Kann er das einfach machen? Falls ja, kann ich, die nicht unerheblichen und vom Gericht titulierten Kindesunterhaltsschulden seinerseits mir gegenüber, dann gegenrechnen?
hallo,
es kommt darauf an wie alt das kind ist den mit ab dem 14 lebensjahr kann das kind quasi selbst entscheiden ob es bei vater oder mutter leben will. unterhalt kann man nicht gegenrechnen …und wenn das kind beim vater lebt bist du ganz klar unterhaltsverpflichtet (das ist immer der elternteil bei dem das kind nicht dauerhaft lebt)
Vermutlich nicht, denn den Unterhaltsanspruch haben ja nicht die beiden Elternteile, sondern das Kind. Natürlich kommt es auch darauf an, wie alt das Kind ist.
es wäre natürlich wichtig zu wissen, wie als das Kind ist.
Aber wenn er sich selbst für den Umzug entscheidet, wird er wohl schon etwas älter sein.( Ein Streit um das Aufenthaltsbestimmungsrecht lohnt sich dann wohl nicht,das das Gericht seine Entscheidung/seine Reife bei einer Änderung des Rechts einbeziehen wird.)
Aufrechnen geht nicht, da das Kind auf den laufenden Unterhalt angewiesen ist.
Der Unterhalt wird ja nicht einem Elternteil geschuldet, sondern dem Kind.
Die Eltern/ ein ET verwalten das Geld nur wegen der Minderjährigkeit.
der Kindesunterhalt ist ein Anspruch des Kindes. Dort wo das Kind wohnt, geht der Kindesunterhalt hin. Dann müssen auch Mütter Unterhalt bezahlen, wenn das Kind beim Vater lebt.
Gegenrechnen geht nicht. Wenn das Kind volljährig ist, geht der offene Titel (gegen Vater und/oder Mutter) auf das Kind über und es kann den Titel im eigenen Namen eintreiben.