Kann man Kurzzeitkennzeichen an bereits

… angemeldeten Fahrzeuge benutzen?

ich habe vor mir einen Leihwagen zu Mieten ( passat CC ) und auf ein Festival zu fahren…

jedoch wenn man da mit dem typischen leihwagennummernschild ankommt, weiß ja jeder, das es ein leihwagen ist :smiley: ( man sieht das am kennzeichen … )

desw. meine Frage, ist es verboten, wenn man Kurzzeitkennzeichen an bereits zugelassenen Fahrzeugen verwendet?? Und wenn ja, was steht da für eine Strafe drauf? Kennzeichenmissbrauch ist es ja in dem sinne nicht, weil alles ordnungsgemäß angemeldet ist…

Also ich will die EU- oder M- kennzeichen abmachen und meine Ortskennzeichen dran machen… danach kommen die normlaen wieder dran…
ich bin für eure antworten dankbar :smile: