Kann man mehr als einen Monat im Voraus kündigen?

Hallo zusammen,

ich habe vor in Kürze meine Arbeitsstelle zu wechseln und hätte dazu ein paar Frage:

Grundaten:

Arbeitsverhältnis über 4 Jahre
Zusatzzahlungen: Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld (1 Monatsgehalt zu 50/50 geteilt)
Kündigunsfrist: 30 Tage

Nun zu meinem Anliegen:

Ich habe bei zusammenstellung meiner Kündigung nun an das Thema Weihnachtsgeld gedacht. Nach etlichem Googeln kam ich zum Entschluß das ich mind. bis zum 31.03.2010 arbeiten muss um das Weihnachtsgeld behalten zu dürfen. Nun wundere ich mich jedoch, bedeutet daß, das meine Kündigung nicht vor dem 31.03.2009 eingehen darf? Oder nur dass die Kündigung zum mind. 1.4.2010 ausgeschrieben sein muss?

Kann ich z.b. jetzt im Januar schon eine Kündigung zum 15.04.2010 oder zum 30.04.2010 einreichen? Oder darf mein Arbeitgeber wirklich erst nach dem 31.03.2010 von meiner Kündigung zum 30.04.201 erfahren?

Vielen Dank im Voraus für jegliche Hilfe in diesem Fall :smile:

Gruß

Hiro

Auf welcher Grundlage bekommst Du denn das Weihnachtsgeld? Da muss man nachlesen, es gibt z.B. Tarifverträge, da muss man zum Auszahlungszeitpunkt in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen oder es gibt andere Einschränkungen. Der Zeitpunkt an dem der Arbeitgeber von der Kündigungsabsicht erfährt, spielt da eher eine untergeordnete Rolle. Im Übrigen könntest Du nach dem 31.03. ja die Kündigungsfrist auch nicht mehr einhalten, wenn Du zum 1.4. wechseln willst.

soviel in Kürze

Hi danke für die Antwort,

also im AV ist das Weihnachtsgeld als „freiwillige Sonderzahlung“ deklariert. Und Kündigen kann ich ja nur zu 31.03.2010 oder zum 15.04.2010, daher wird das wohl der 15.04.2010. Jedoch habe ich bedenken das wenn mein Chef erfährt das ich kündigen möchte, er mich bereits zuvor rausschmeißt. Ist das möglich, gefeuert zu werden mit 30 Tagen, wenn man zuvor schon eine Kündigen mit 45 Tagen frist eingereicht hat?

wie lange bist Du denn bei der Firma beschäftigt und gilt dort irgendein Tarifvertrag?
Weil ansonsten die Kündigungsfristen des BGB gelten und die richten sich nach der Betriebszugehörigkeit.

Gruß B.

Hallo,

Bin seit 4 Jahren im Betrieb und einen Tarifvertrag gibt es nicht. Wir haben auch keinen Betriebsrat oder gehören einer Genossenschaft an. Wie gesagt, laut AV gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Bezüglich des Weihnachtsgeldes muss ich am 31.03. noch arbeiten, laut AV. Jetzt müßte ich nur noch wissen ob es möglich ist, nach abgabe einer Kündigung mit 45 Tage Frist durch den Arbeitgeber innerhalb mit einr 30 Tage frist noch vor fälligkeit der eigenen Kündigung entlassen zu werden. Sozusagen damit er erzwingen kann das Weihnachtsgeld zurück zu bekommen.

Gruß

Matthias

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Bei Deiner Beschäftigungsdauer beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Ende eines Kalendermonats, d.h. Dein Arbeitgeber schafft es schon deshalb nicht mehr, Dir vorher zu kündigen. Außer er täte das fristlos, wofür er einen wichtige Grund braucht. Wobei das Problem bei einer Kündigung immer ist, dass man nur gerichtlich gegen sie vorgehen kann, was aber in Deinem Fall auch Quatsch ist, weil Du ja aufhören willst. Wenn die Bedingung in Deinem AV nur heißt, dass Du am 31.03. noch beschäftigt sein musst (und nicht, dass ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis besteht) müsste eigentlich alles glatt gehen.

viel Glück im neuen job

Gruß B.