Kann man mich als deutscher von der türkei

Ich war vor Jahren mit einer türkischen Frau 1/2 jahr verheiratet. Sie kam aus der Türkei nach Deutschland. Die Ehe wurde in der Türkei geschlossen nach türkischem Recht. Nach unserer Trennung zog meine damalige Frau wieder zurück in die Türkei. In unserer Trennungszeit habe ich die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen (türk.Staatsangeh.abgegeben) und habe mich hier in Deutschland nach deutschem Recht scheiden lassen. Da ich kein Türke mehr bin musste ich mir das Scheidungsurteil auch nicht in der Türkei anerkennen lassen. Sie lies sich das Urteil anerkennen in der Türkei damit sie auch wieder dort heiraten kann als Türkin. Nach unserer Scheidung reichte sie beim türk.Gericht in Ankara eine Klage ein auf Geldforderung gegen mich wg. angeblichen nicht Erhalten von Goldschmuck der uns zur Hochzeit geschenkt und sie will Schmerzensgeld da in der Türkei eine geschieden Frau „beschmutzt“ gilt. Nun meine Frage: Ob es möglich ist einen Deutschen vor türkischen Gericht in einer Privatklage kein Unterhaltsforderung! zu verklagen bzw. ob ich verpflichtet bin die Forderung aus dem Gerichtsbeschluss zu zahlen?

Hallo und guten Tag,

da ich kein Jurist bin, kann ich diese Frage definitiv nicht beantworten. (Wer hat mich als Experten im internationalen Scheidungsrecht eingetragen???). Bei der Tragweite des Problems, ist mein dringender Rat, einen entsprechend qualifizierten Anwalt zu suchen. Hier könnte natürlich eine Rechtsschutzversicherung von Nutzen sein.

Gruß aus dem Norden der Republik.

Sven

Antwort Ruebezahl: Das ist Angelegenheit eines Rechtsgelehrten (Anwalt); ein solcher bin ich nicht!

Hallo ha4878,
es tut mir sehr leid, aber ich bin keine Juristin und kenne mich mit Ausländerrecht und/oder Scheidungsrecht überhaupt nicht aus.
Mein Rat wäre, schnellstmöglich einen Anwalt zu konsultieren, vielleicht sogar einen mit türkischem Kulturhintergrund. Meiner Erfahrung nach lassen sich solche Fälle nicht ohne anwaltlichen Beistand klären, zumal ja schon eine Klage eingereicht wurde.
Je nach Deinem persönlichen Einkommen kannst Du vielleicht Anwaltskostenbeihilfe und ggf. Prozesskostenbeihilfe beantragen - jeder Anwalt weiß, was dafür nötig ist.
Für dezidiertere Vorab-Informationen würde ich Dir raten, dich in diesem Forum direkt an Juristen zu wenden.
Viel Glück bei dieser Sache,
Sabrina