Kann man mich trotz pünktlicher Ratenzahlung

Hallo! Wenn man eine ratenzahlung leistet und auch pünktlich dieser Zahlung nachkommt, kann der Anwalt der generischen Partei erzwingen einen Ratenzahlungsvertrag zu unterschreiben, der zudem auch noch Klauseln enthält wie z.B…verpflichtet sich nie eine Insolvenz durchzuführen, oder…tritt hiermit alle Rentenansprüche ab…usw.? Deie Gesamtforderung beträgt ca. 4000 €, 900 € sind bereits getilgt und werden in monatl. raten zu 300 € weiter gezahlt.

Hallo, gibt es denn eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem sog. Gläubiger?
Und, warum, wenn die Raten pünktlch gezahlt werden, wird überhaupt ein Anwalt eingeschaltet oder wurde der Gläubiger bereits anwaltlich beraten?
Hmmh, also so ganz sicher bin ich mir ohne mehr Info´s nicht…erzähl doch mal von Anfang an…so lässt sich die Sache besser beurteilen bzw. kommentieren…lg von Steffi

Hallo,
zunächst ich bin keine Rechtsanwältin und gebe einfach nur weiter, was ich dazu denke.
Als Empfehlung (ohne viel Geld für einen Anwalt auszugeben, die auch nicht immer Ahnung haben,
habe ich selbst erlebt) könntest Du Dir vielleicht Rat (evt. auch online-Rat) bei der Verbraucherzentrale holen.
Aber jetzt zu Deiner Frage.
Die Raten die Du schon bezahlt, basieren die nicht schon aufgrund eines (schriftlichen?) Vertrages?
Wenn Du einen Vertrag hast müßte doch dort geregelt sein.
Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass ein Anwalt Dich zu einer Vertragsunterschrift zwingen kann.
In Deutschland gibt es kein Kontrahierungszwang unter Privatpersonen, d.b. niemand muss einen Vertrag zustimmen bzw. unterschreiben.
Auch halte ich die aufgeführten Punkte, insbesondere die Masse der aufgezählten Punkte dort (Rente abreten, etc.) schon fast für sittenwidrig.

Ich weiss nicht an wen Du die Zahlung leistest.
Sonst würde ich versuchen mir einen anderen Kreditgeber zu suchen (evt. bei einer noch einigermaßen seriösen Bank örtliche Volksbanken oder Ing-Diba, Spardabanken) einen Kredit nehmen, den noch offenen Kredit zurück zahlen und lieber bei der Bank den Kredit zurück zahlen.

Wenn dieser Anwalt plötzlich mit diesem Vertrag kommt, würden bei mir alle Alarmglocken läuten.
Ich halte soetwas nur von außen betrachtet für unseriös.
Aber leider weiss ich in Deinem Fall anhand der geschilderten Situation keine weiteren wirklich wichtigen Datails (z.B. 1) an wen zahlst Du zurück, 2) zu welchem Zinssatz, 3) hast Du einen schriftlichen Vertrag über das Darlehn von Euro 4.000,-- 5) Warum kommt plötzlich dieser Vertrag vom Anwalt?

Ich gebe diese Auskunft unter Ausschluss jeglichen Regresses.

Da bin ich leider überfragt, von solchen Klauseln habe ich bisher noch nicht gehört.

So pauschal kann man das nicht beantworten, auf welcher bisherigen REchtsgrundlage werden denn die monatlichen Raten bezahlt?

Hallo,

Schilderung ist zu ungenau. Der Teufel steckt im Detail. Ich empfehle Ihnen aber einmal das entsprechende Gesetz BGB §492 zu lesen. Vielleicht finden Sie dort eine Lösung für Ihr Problem.

Manchmal ist es unumgänglich über einen Anwalt der über Prozeßkostenhilfe des Amtsgerichtes bezahlt wird, sich unangemmesenen Forderungen zu erwehren. Alles darf man sich nicht gefallen lassen.

Es grüßt
Andreas

Hallo,

es kann nie grundsätzlich nie erzwungen werden, einen Vertrag zu unterzeichnen.

Sollte bereits eine wirksame Ratenzahlungsvereinbarung vorliegen, kann diese auch nur im gegenseitigen Einverständnis abgeändert werden.

Gruß Klaus

Wenn der ursprüngliche Ratenvertrag eingehalten wurde und es auch keine Öffnungsklausel für neue Vereinbarungen gibt, dann würde ich mich einfach weigern, einen neuen für Sie ungünstigeren Teilzahlungsvertrag zu unterschreiben. Sie sind nur an den ersten Vertrag gebunden, eine Rechtspflicht zur Zustimmung zu einem neuen Vertrag gibt es nicht.

Zudem erscheinen mir die von Ihnen zitierten Klauseln sehr fraglich. Das Recht eine Privatinsolvenz durchzuführen ist ja gerade für Fälle von Überschuldung eingeführt worden, da kann nicht einfach ein Verzicht verlangt werden. Und Rentenabtretungen bei dieser Kresitsumme sind auch ezwas überzogen.
Tipp: Weigern Sie sich und wenn der Anwalt zu frech wird, wenden Sie sich an die nächste Verbraucherzentrale.

Ich würde mir zunächst die AGB´s der Bank bzw. des Darlehensvertrags durchlesen.
Dort müsste ersichtlich sein ob die Bank Ihre Forderung ändern bzw. verkaufen kann.

ich denke nicht, daß eine Ratenzahlung wie beschrieben erzwungen werden kann. Zudem ist ja bereits eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen worden. Mit evtl. Hintertürchen kenne ich mich nicht genau aus, aber so würde ich in diesem Fall handeln.

Mit freindlichem Gruß,

ProfLX

Hallo,
Dein Gläubiger ist nicht verpflichtet überhaupt Ratenzahlungen zu akzeptieren - er kann von Dir die volle Summe sofort verlangen, die Du ihm schuldest. Eine Ratenzahlungsmöglichkeit ist demnach schon ein Zugeständnis an Dich und dies muss natürlich auch schriftlich festgehalten werden. Meines Erachtens kannst Du aber nicht bestätigen, niemals Insolenz anzumelden - sag niemals nie. Wer weiß denn, was jemals noch passiert.

Bezüglich der Rentenansprüche kannst Du natürlich drum bitten, dies zu streichen. Oder Du unterschreibst den Ratenzahlungsvertrag und streichst von Dir aus die entsprechende Passage. Evtl. lässt sich der Gläubiger hierauf ein.

Versuch macht klug. Ich hoffe, ich habe helfen können - auch wenn Du sicherlich was anderes lesen wolltest.

Hallo,

ein Anwalt darf so etwas nicht verlangen. (Standesrecht)

Man kann ihn auf Grund dieser Angelegenheit aus der Anwaltskammer ausschließen.

MfG
Didika