Hallo, kann man die Miete kürzen wenn: wenn der Vermieter seit dem Einzug vor einem Jahr die dicken, weil dahinter Heizungsrohre laufen, Sockelleiten nicht anbringt, und teilweise ganze Leisten fehlen, in der Küche in der Wand 2 faustdicke Löcher klaffen, die aus Zeiten herrühren als ein Lebensmittelschrank mit Hinterlüftung davor stand welcher vom Vermieter entfernt wurde, die Wohnungstüren derart quitschen das man sie nicht benutzen kann, auch nach einer Nachbesserung, und im Bad die Steckdose so unsachgemäss in die Fliesen eingearbeitet wurde das sie heraussteht, was bei Wasserberührung Lebensgefährlich ist, und im Wohnzimmer die Antennenbuchse aus der Wand kommt und die Kabel frei liegen?
Hallo,
zumindest die Sicherheit der Mietsache muss gewährleistet sein, was offensichtlich bei der Steckdose nicht der Fall ist. Ob die anderen Mängel vom Vermieter zu beseitigen ist, ist leider nicht so klar - es könnte ja sein (oder der Vermieter könnte es zumindest behaupten), dass der Mieter diese Mängel beim Einzug akzeptiert hat. Es wäre für den Mieter prima, wenn die entsprechenden Mängel im Übernahmeprotokoll beim Einzug vermerkt wären.
Ansonsten: Frist setzen (nachweisbar und schriftlich!) und nach Ablauf ggf. Miete mindern.
Gruß
loderunner
Ergänzung: ianal! (owt)
-nix-