Ich habe am Sonntag auf eine Anzeige im Internet geantwortet, in der ein neuer Platz für einen 8 Monate alten Welpen gesucht wurde. Ich habe mir den Hund angesehen und war so begeistert, dass ich sie gleich mitgenommen habe.
2 Tage später erhielt ich einen Anruf der ehemaligen Besitzerin und sie teilte mir mit, dass sie ihren Hund wieder haben möchte!
Wir haben einen Kaufvertrag abgeschlosse, in dem sie das Recht hat, den Hund wieder zu bekommen, falls dieser im Zwinger gehalten wird, was bei mir nicht der Fall ist.
Sie drohte mir mit ihrem Rechtsanwalt und meinte, der Vertrag sei sowieso nicht gültig, da kein Datum und kein Ort notiert wurde. Unterschrieben haben wir beide, das Geld habe ich ihr gegeben und sie hat mir auch den Hund ausgehändigt.
Ich möchte meinen Hund auf gar keinen Fall hergeben.
Hat sie denn das Recht sie wieder zurückzufordern?
Ist dieser Vertrag gültig, auch trotz fehlendem Datum?
Hat sie Chancen den Hund wieder zu bekommen??
wenn wir Nichtjuristen uns hierzu austauschen ist dies natürlich ohne jegliche Garantien.
Ich weiß das in Deutschland auch die mündliche Absprache einen Vertrag darstellt. Nur ist diese im Streitfall vor Gericht schwer zu beweisen.
Meiner Meinung nach könntest du also ganz beruhigt die Dinge abwarten und würdest im Streitfall wohl Recht bekommen.
Vergessen sollte man dabei nicht, es geht ja um ein (bis 3)Lebewesen, dessen (euer aller) Wohl sollte wohl im Mittelpunkt stehen.
Streit, ob vor Gericht oder ohne Juristen ist immer stressig und kann noch mehr Ärger verursachen.
Die Entscheidung mußt du selber treffen, ich wünsche Dir dabei alles Gute.
zuerst ein wichtige Frage: Hast du dir den gezahlten Betrag quittieren lassen? Oder steht im Vertrag der Preis für den Hund und die Verkäuferin hat diesen Vertrag auch unterschrieben?
der Vertrag ist auch ohne Datum wirksam. Verträge können formfrei abgeschlossen werden.
Du hast mit dieser Frau einen Kaufvertrag abgeschlossen und dieser wurde unterschrieben. Der Hund ist dein Eigentum. Ich würde auf die Forderungen überhaupt nicht reagieren.
Übrigens ist dein Hund bereits ein Junghund und kein Welpe mehr - Welpe ist ein Hund ungefähr bis zum Zahnwechsel mit ca. 5 Monaten.
Das weiss ich nicht, da ich leider kein Jus studiert habe.
Allerdings ist die Art und Weise, wie die Dame dir den Hund (per Internet) angeboten hat, unseriös. Ein guter Züchter würde seine Welpen nicht bis zum 8.Monat behalten und dann quasi per email verscherbeln.
Rein von meiner Alltagserfahrung würde ich aber meinen, dass ihr beide, wenn du ihr das Geld gegeben hast und sie dir im Gegenzug den Hund gegeben hat, einen Vertrag eingegangen seid auch ohne Unterschrift, einen sogenannten mündlichen. Ob und wie der widerrufbar ist weiss ich aber nicht.
Wenn dir wirklich viel an dem Tier liegt, dann suche dir juristischen Rat bei einer Fachperson und gehe bitte mit dem Tier zum Arzt um es gesundheitlich abzuklären (Krankheiten, allgemeiner Zustand). Wenn der Hund nämlich in nicht so gutem Zustand ist, wird die Chance für die Züchterin immer kleiner.
Und… wie war die Haltung der Tiere bei der Züchterin? Wenn sie schon mit harten Bandagen kämpfen will, dann aber bitte richtig.
Wie gesagt, seriös ist anders, deshalb denke ich, dass da mal viel Wind dahinter ist und sie dich einschüchtern will.
Ich wünsche dir ganz viel Glück und hoffe auf ein Happy End mit dir und deinem neuen Freund. Und… es wäre schön, wenn du mir den Ausgang deiner Geschichte erzählen würdest.
Moin, m.E. ist der Vertrag auch ohne Datum und Ort rechtsgültig, da Basis für den Vertrag die Unterschriftsleistung und der ausdrückliche Wille zum Verkauf beider Parteien ist. Genauere Rechtsauskünfte kann Ihnen hierzu nur ein RA mit dem Fachgebiert Vertragsrecht geben.
MfG
Rene
Vielen Dank für deine Antwort!
Ich habe mir den Kauf nicht quittieren lassen, der Preis steht allerdings im Vertrag, welcher wie folgt aussieht:
Kaufvertrag über einen Hund
Zwischen (Name und Adresse) Verkäufer
und (Name und Adresse) Käufer
wird folgender Kaufvertrag geschlossen.
Der Verkäufer verkauft einen Hund. Der Hund weißt folgendes Geschlecht auf: weiblich
Farbe: creme - weiß
Der Hund ist ein Golden Retriever, geboren am 25.05.2010.
Der Hund ist gechipt mit der folgenden Nummer: 27…
Sie ist vollständig geimpft und entwurmt.
Der Hund hat während der Besitzzeit beim Verkäufer keine Krankheiten gehabt und ist bis dahin gesund.
Der Hund ist nicht sterilisiert.
Der Hund wird wie besichtigt verkauft und zur Probe ausgeführt.
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, den Hund zurückzuholen, sollte dieser zur Zwingerhaltung vorgesehen sein.
Der Kaufpreis beträgt 400 Euro. In Worten : vierhundert
Der Kaufpreis ist bei Vertragsunterzeichnung in bar zu entrichten.
Die Gefahr einer zufälligen Verschlechterung oder der Untergang des Hundes, sowie Lasten und Kosten gehen mit Wirksamwerden des Kaufvertrages an den Käufer über.
Der Verkäufer erklärt ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung keine Rechte Dritter am Hund bestehen. Der Impfpass wird bei Zahlung des Kaufpreises übergeben.
Unterschrift (Verkäufer) Unterschrift (Käufer)
Das war der Vertrag, welchen wir unterzeichnet haben, es steht nur kein ort und auch kein Datum dabei.
Bei der Verkäuferin handelte es sich auch nicht um eine Züchterin, sondern um eine Dame, die sich einen Welpen anschaffte und sich dann nach einigen Monaten entschieden hat sie wegzugeben. Und jetzt meinte sie, es würde ihr so schwer fallen und ihre Schwester (50) würde sich wohl doch jetzt um den hund kümmern, sodass sie jede Woche nach ihr schauen könnte!!
Wenn die Kleine trauern würde und es ihr schlecht ginge und ich wüsste, dass es ihr bei dieser ominösen Schwester besser ginge als bei mir würde ich auch keine Sekunde zögern, jedoch geht es ihr hier richtig gut und sie ist die pure Lebensfreude!!!
obwohl ich betonen möchte, dass ich /kein/ anwalt bin, bin ich mir jedoch ziemlich sicher, dass du den wuff behalten kannst.
denn: in deutschland gibt es -ausser für kaufverträge von immoblilien- keine pflicht zu irgendeiner form. d.h. nichts anderes, als das der „mangel“ in eurem schriftlichen vertrag keinerlei auswirkungen hat.
rechtlich hättet ihr garnichts schriftlich machen müssen, da kaufverträge keiner schriftform bedürfen…sonst müsste man ja auch jeden tag im supermarkt erst seitenweise verträge lesen
also: bleib entspannt, lass dich nicht in’s bockshorn jagen und behandel den hund gut !
Wenn das so ist, kann sie den Hund nicht zurückfordern! Ein Hund wird im juristischen Sinne als Sache betrachtet(wie eine Ware, z.B. ein Möbel oder ähnliches) und wenn der Kaufvertrag unterzeichnet ist, sind Ort und Datum unwichtig. Mach Dir also keine Sorgen und hab viel Freude an deinem neuen Weggefährten. L.G.
aus erfahrung sind solche selbstverfassten verträge selten vor gericht gültig. am besten gehst du mal zu einer rechtsberatung, dann bist du auf der sicheren seite! warum will sie den hund überhaubt wieder haben und was leider auch nicht ganz unwichtig ist was ist das für ein hund?
Ich bin nun kein Rechtsanwalt. Aber ich habe mit meinem Hund das gleiche durch. Wir hatten ihn von einer Frau relativ weit weg geschenkt bekommen.Zwei Tage später rief sie an, sie möchte den Hund zurück. Wir haben uns einfach quergestellt und auf den Vertrag bestanden. Hatte sich dann auch nie wieder gemeldet.
Das habe ich hier dazu aus dem Internet: Verträge können grundsätzlich formfrei geschlossen werden, d.h. ohne eine besondere Form beachten zu müssen. Verträge können daher nicht nur dadurch geschlossen werden, dass die Parteien die Vertragsbedingungen zu Papier bringen und unterschreiben. Auch die Einigung im Gespräch, per Telefon oder E-Mail ist ein wirksamer Vertrag. Der Vertrag bzw. die ihn begründenden Erklärungen müssen noch nicht einmal ausdrücklich formuliert werden; schlüssiges Verhalten (Konkludentes Handeln), das der jeweils andere als Willenserklärung verstehen darf, genügt.