Kann man mit 15/16 Jahren ausziehen?

Ersteinmal die Informationen :
Also, wenn man derzeit in München wohnt, die Freundin jedoch in NRW, und man würde gerne nach NRW (möglicherweise 1-Zimmer Wohnung) ziehen, ist jedoch noch Minderjährig (15/16).

Was für Möglichkeiten gibt es ?
Darf man das mit 15/16 Jahren überhaupt ?
Wohin sollte man sich dann wenden ?

Hallo,

Also, wenn man derzeit in München wohnt, die Freundin jedoch
in NRW, und man würde gerne nach NRW (möglicherweise 1-Zimmer
Wohnung) ziehen, ist jedoch noch Minderjährig (15/16).

Was für Möglichkeiten gibt es ?

Wohnung suchen, Auto besorgen, Sachen einpacken und dahin transportieren.

Oder, falls entsprechend finanzielle Mittel vorhanden: Umzugsunternehmen beauftragen.

Darf man das mit 15/16 Jahren überhaupt ?

Wenn die Erziehungsberechtigten das erlauben, sonst nicht.

Wohin sollte man sich dann wenden ?

Wie jetzt?

Gruß

S.J.

Wohin sollte man sich dann wenden ?

Wie jetzt?

Gruß

S.J.

Um möglicherweise eine Wohnung finanziert zu bekommen.
Oder ähnliches.

Von wem soll denn das ganze finaziert werden?

Sonst noch Wünsche?

Wohin sollte man sich dann wenden ?

Wie jetzt?

Um möglicherweise eine Wohnung finanziert zu bekommen.
Oder ähnliches.

Meinst Du eigentlich, dass wir in Deutschland im Schlaraffenland leben, wo jedem Jugendlichen eine Wohnung finanziert wird und ihm die gebratenen Tauben in den Mund fliegen?

Wer in dem Alter meint ausziehen zu müssen, lässt entweder seine Eltern dafür zahlen (sofern die willens und in der Lage dazu sind), oder besorgt sich selbst das Geld.

Gruß

S.J.

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Alles klar, wollte ich nur wissen.
Danke dir.

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Hallo

Mit 15/16 Jahren ist man ja vermutlich entweder noch Schüler oder in der Ausbildung oder ausbildungssuchend. Auf jeden Fall aber noch minderjährig. Da sind zunächst natürlich die Eltern „zuständig“, für Unterkunft und Unterhalt zu sorgen. Können sie das nicht oder nicht vollständig, können sie entsprechende Sozialleistungen beantragen.

Sollte das Wohnen im Haushalt der Eltern aber nicht mehr möglich oder nicht mehr zumutbar sein bzw. dem körperlichen oder seelischen Wohl des Jugendlichen entgegenstehen, sollte der Jugendliche sich an das zuständige Jugendamt wenden und sich dort beraten und helfen lassen.

LG

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Hallo Lara,

aber der UP schrub davon nichts. Kein Jugendamt der Welt bezahlt einem 15jährigem die Wohnung, wenn er einfach nur gern zu seiner Freundin nach sonstwohin ziehen möchte.

Schade eigentlich. Denn würde er das durchkriegen, wäre ich sofort am selben Tag auf der Matte und auf der Stelle in der Karibik ein hübsches kleines Inselchen aus dem Hut ziehen.

Begründen könnte ich das wohl aus dem Stand. No Problem.

Besten Gruß

Annie

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Hi Annie,

da gibt es glaub ich ein Problem: Ich meine mich zu erinnern - aus anderen deiner Postings - das du nicht mehr 15/16 Jahre alt bist. Stimmt doch, oder?

Gruß
Nita

Hast recht *grummel*
owt