Kann man mit 16 ein Gewerbe öffnen?

Hallo liebe Leute von wer-weiss-was.de,

ich habe einige Fragen an euch. Und zwar mache ich schon seit ca. 2 Jahren Filme, Trailers usw. Habe mir nun überlegt, ein Gewerbe zu öffnen und diese Filme, Trailers etc. zu verkaufen. Ein Gewerbe zu öffnen, sollte nicht das Problem sein - aber mein Alter. Ich bin 16 Jahre und weiß nicht, wie es damit aussieht.

Würde mich freuen, wenn sich jemand melden kann und das mal erklären kann. Mir kam der Gedanke Gewerbe, weil einige meinten - habs auch aus einigen Seiten gelesen - dass jede wirtschaftliche Tätigkeit, mit einem Gewerbe durchgeführt werden darf. Das ist ja schön und gut - was machen aber die Minderjährigen? :smile:

"Gewerbeschein für Minderjährige

Als Minderjähriger einen Online-Shop eröffnen oder einen Promotion-Job annehmen? Das geht. Für Personen unter 18 Jahren gelten bei der Gewerbeanmeldung aber einige Sonderregeln.

Wer das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, gilt als minderjährig und ist damit nur beschränkt geschäftsfähig. Eine Gewerbeanmeldung ist damit nicht so einfach, wie bei einem Erwachsenen, denn in der Regel sind Minderjährigen nur sogenannte Taschengeldgeschäfte erlaubt.

Auch Arbeit als Hobby, wie z. B. das Erstellen eine Website, ist natürlich in Ordnung.

Ein Gewerbe aber, setzt laut Gesetzt eine „erkennbar planmäßige, auf Dauer angelegte und selbstständige auf Gewinnerzielung ausgerichtete oder jedenfalls wirtschaftliche Tätigkeit am Markt“ voraus.

Das ist für Minderjährige nur unter zwei Voraussetzungen möglich.

Die Ermächtigung des gesetzlichen Vertreters

Vor der Ausübung eines selbstständigen Gewerbes brauchen Minderjährige zunächst die Ermächtigung ihres gesetzlichen Vertreters, also in der Regel der Eltern. Was das Gesetzt „Ermächtigung“ nennt, meint im normalen Sprachgebrauch schlichtweg Erlaubnis: eine einseitige und formfreie Willenserklärung – ein Nicken oder ein „Ja, das darfst Du“ reichen aus. Einmal erteilt, lässt sich die Ermächtigung zur Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit aber nur mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts wieder zurück nehmen.

Die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts

Neben den Erziehungsberechtigten muss außerdem das Vormundschaftsgericht zustimmen. Das Vormundschaftsgericht erteilt seine Genehmigung aber nur, wenn der Jugendliche für den Betrieb eines Gewerbes die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt und über die notwendige Reife verfügt. Auf diese Weise sollen Minderjährige davor geschützt werden, unbedarft Verpflichtungen und Verantwortungen einzugehen, die ihnen finanziellen Schaden bereiten könnten.

Ergebnis: unbeschränkte Geschäftsfähigkeit

Wer sowohl die Erlaubnis der Erziehungsberechtigung als auch die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts bekommen hat, kann auch als Minderjähriger ein Gewerbe anmelden. Für die Geschäfte, die sein Gewerbe betreffen, hat der Jugendliche dann die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit: er darf also alle Verträge abschließen, die sein Gewerbe mit sich bringt – zum Beispiel Mietverträge, Arbeitsverträge oder Kaufverträge."(Quelle: www.gewerbe-anmelden.info)

Wenn ich das Hobbymäßig mache und mich auch so im Internet präsentiere. Bedeutet ich mache im Monat maximal 4 Filme oder so - passiert dennoch dann was?

Wenn du das nur hobbymaßig machst… dürfte nichts passieren… würde ich sagen.

Auch mt der Absicht halt ein wenig fürs Taschengeld zutun. Statt Zeitungen austeieln, mach ich eben das.

Ja - und nebenbei, ab wann darf man eigentlich bei Fillalien als Aushilfe arbeiten?

Ja - und nebenbei, ab wann darf man eigentlich bei Fillalien
als Aushilfe arbeiten?

soweit ich weiß ab 16

Vielen Dank für deine Hilfe.

Also siehst du es nicht notwendig, mir den ganzen Stress zu machen und ein Gewerbe eröffnen?

Hallo

Das ist schon ein seltsames Anliegen.
Geh mal zum Rathaus und frag dort, was du machen könntest, ich glaub nicht das man dir so einfach ein Gewerbe geben wird.
Einzige Möglichkeit: Frag mal deine Eltern oder einen anderen Erwachsenen der das Gewerbe für dich anmeldet. Natürlich dann nicht auch deinen Namen. Ihr solltet aber alles vertraglich regeln und deine Eltern einweihen.
Besser natürlich mit deinen Eltern direckt, das erspart einigen Ärger

Levitron

… ;o) Wenn du es hobbymäßig machst… nö

=0)))

Werd ich mal machen, und werde dann mal schreiben, was sich so herrausstellt.

Hallo liebe Leute von wer-weiss-was.de,

ich habe einige Fragen an euch. Und zwar mache ich

schon seit

ca. 2 Jahren Filme, Trailers usw. Habe mir nun

überlegt, ein

Gewerbe zu öffnen und diese Filme, Trailers etc. zu

verkaufen.

Ein Gewerbe zu öffnen, sollte nicht das Problem sein -

aber

mein Alter. Ich bin 16 Jahre und weiß nicht, wie es

damit

aussieht.

Würde mich freuen, wenn sich jemand melden kann und

das mal

erklären kann. Mir kam der Gedanke Gewerbe, weil

einige

meinten - habs auch aus einigen Seiten gelesen - dass

jede

wirtschaftliche Tätigkeit, mit einem Gewerbe

durchgeführt

werden darf. Das ist ja schön und gut - was machen

aber die

Minderjährigen? :smile:

nein, die volle Geschäftsfähigkeit besitzt man erst ab
18 Jahren

hallo,

ist offenbar prinzipiell möglich.
habe dazu folgendes gefunden:
http://www.blogschrott.net/863/gewerbeanmeldung-als-…
aber auchj:
http://www.blogschrott.net/1021/gewerbeanmeldung-als…

also nur zu! … und viel erfolg
FG

Guten Abend,
meine empfehlung ist dass du zu der IHK gehst und dich umfangreich beraten laesst. sie werden dich erklaeren owie es ab 16J geht. mit den vielen moeglichkeiten wie selbstaendigkeit solltest du dich ein wenig damit befassen.
Gewerbeanmeldung geht meistens dann am rathaus.
viel erfolg.
pascal