Kann man mit 65 von einer privaten in die gesetzl Krankenkasse wechseln?

Liebe/-r Experte/-in,

ich arbeite in einem Café mit niedrigschwelligem Beratungsangebot (zu allen Lebenslagen und -themen… in den meisten Fällen sozialrechtliche Fragen).

Heute morgen war eine Frau hier, 65 Jahre, seit einem halben Jahr geschieden. Sie war bisher über ihren Mann privat versichert und möchte nun in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln, da ihr sonst nur etwas mehr als 100 Euro monatlich zum Leben bleiben. Eigentlich würde sie mit ihrer Rente auskommen. Aber nach Abzug der Miete und des Krankenkassenbeitrags (sie zahlt nur noch den Basistarif von rund 570 Euro)bleibt nicht mehr.
Von Seiten des Ex-Mannes sind keine weiteren Zahlungen zu erwarten.

Gibt es irgendeine Möglichkeit für diese Frau, in eine gesetzliche Krankenkasse zu wechseln, bzw. welche Voraussetzungen wären vonnöten?

Bin dankbar für jeden Hinweis.

Schöne Grüße aus Nürnberg,

Sr. Franziska Dieterle

Hallo,

eine Rückkehr in die gesetzliche Versicherung jenseits des 55.Lebensjahres ist in keinem Fall möglich, weder als freiwillig versichertes Mitglied noch als Pflichtversicherter. Siehe auch §6 Absatz 3a SGBV:

„(3a) Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, sind versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren. Weitere Voraussetzung ist, dass diese Personen mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nach § 5 Abs. 5 nicht versicherungspflichtig waren.“

Dadurch soll die Solidargemeinschaft der GKV geschützt werden. Denn wenn solch ein Wechsel möglich wäre, würden die meisten gesunden jungen den Kassen wenigkostenden Leute in die PKV gehen und dort die (noch) geringen Beiträgen einer auf das Gesundheitsrisiko gerichteten Beiträge zahlen, und wenn diese Beiträge steigen durch ein altersbedingtes höheres Risiko in die GKV wechseln, um dort einkommensabhängig wieder niedrige Beiträge zu zahlen und der GKV hohe Kosten verursachen.

Gruß

Feffi Kunterbunt

Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist leider nicht möglich. Für eine freiwillige Versicherung ist eine Vorversicherungszeit zu erfüllen, die besagt, dass man in den letzten Monat vor Antragstellung mindestens 12 Monate gesetzlich versichert sein muss. eine Versicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V kommt uch nicht in Frage, da dies nur möglich wäre, wenn Sie weder gesetzlich noch privat versichert gewesen wäre.

Hallo,
Ihre Frage liegt außerhalb meines Wissensgebiets, weshalb ich leider nicht weiterhelfen kann.
Freundliche Grüße, Elmar Pratsch