Hallo,
die „Begabtenprüfung“ ermöglicht es besonders befähig-
ten Berufstätigen, die Berechtigung zu einem Hochschul-
studium zu erwerben (allgemeine Hochschulreife wie das Abitur am Gymnasium). Diese Prüfung ist für Personen gedacht, die aufgrund ihrer Begabung, ihrer Persönlichkeit und ihrer Vorbildung für ein Hochschulstudium in Frage kommen, aber wegen ihres Entwicklungsganges keinen schulischen Bildungsgang bis zur Hochschulreifeprüfung durchlaufen konnten und denen ein üblicher Schulbesuch oder die Ablegung der externen Prüfung an einer Schule nicht mehr zugemutet werden kann. Die Prüfung findet zweimal jährlich, im Frühjahr (Meldeschluss: 31. Januar) und im Herbst (Meldeschluss: 31. Juli), in München statt. Die Vorbereitung auf diese Prüfung erfolgt im Selbststudium. Ergänzend dazu gibt es die Möglichkeit, einen Oberstufenlehrgang an einer Abendrealschule, Fernlehrgänge oder Kurse an einer Volkshochschule zu belegen.
ODER:
Seit dem Wintersemester 2009/10 wird unter bestimmten Voraussetzungen der allgemeine Hochschulzugang für Meister und Meisterinnen und der fachgebundene Hochschulzugang für qualifizierte Berufstätige eröffnet.
Im Einzelnen gelten folgende Regelungen:
Der allgemeine Hochschulzugang für Absolventen und Absolventinnen einer beruflichen Fortbildungsprüfung wird nachgewiesen durch ein im Freistaat Bayern erworbenes
- Zeugnis über die bestandene Meisterprüfung (nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung ) oder
- Zeugnis über die bestandene, vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus der Meisterprüfung gleichgestellte berufliche Fortbildungsprüfung (nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung) oder
- Zeugnis über die bestandene Abschlussprüfung einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschule oder Fachakademie
Dazu muss ein Beratungsgespräch an der Hochschule absolviert werden, an der das Studium aufgenommen werden soll. Zweck des Beratungsgesprächs ist es, dem Studienbewerber oder der Studienbewerberin einen realistischen Eindruck über Inhalte, Aufbau und Anforderung des Studiums im angestrebten Studiengang zu vermitteln. Über das Gespräch stellt die Hochschule eine Bescheinigung aus.
Für qualifizierte Berufstätige wird der fachgebundene Hochschulzugang eröffnet, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- erfolgreicher Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Handwerksordnung in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich und
- anschließende mindestens dreijährige hauptberufliche Berufspraxis (zweijährige bei Erhalt eines Aufstiegsstipendiums des Bundes) in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich und
- Absolvierung eines Beratungsgesprächs an der Hochschule, an der das Studium aufgenommen werden soll und
- Absolvierung eines zwei- bis viersemestrigen Probestudiums
Viel Erfolg!