C_Punkt
20. Februar 2024 um 14:05
21
Isabel:
-Sie darf mein Vermögen verwalten und hierbei alle Rechts Handlungen und Rechtsgeschäfte im In und Ausland vornehmen, Erklärungen aller Art abgeben und entgegennehmen, sowie Anträge stellen, abändern, zurücknehmen,
zum Beispiel:
-über Vermögensgegenstände jeder Art verfügen
-Zahlungen und Wertgegenstände annehmen
-Verbindlichkeiten eingehen
-Willens Erklärungen bezüglich meiner Konten, Depots und Safes abgeben. Sie darf mich im Geschäftsverkehr mit Kreditinstituten vertreten.
-Grundstücks Geschäfte:An und Verkauf von Grundstücken
-Erklärungen gegenüber dem Grundbuchamt abgeben
Ja, top. Ist die „nur“ eigenhändig unterschrieben oder ist die Unterschrift auch vom Notar, Pastor oder Dorfpolizisten beglaubigt?
Isabel
20. Februar 2024 um 14:06
22
Wir waren bei Kreisverwaltung da wurde es beglaubigt,
C_Punkt
20. Februar 2024 um 14:09
23
Sehr gut. Damit besteht ja hinsichtlich der Echtheit der Unterschrift keinerlei Zweifel. Ich würde es mit der Vollmacht mal beim Kreditinstitut probieren. Du kannst ja sicherheitshalber einen Ausdruck dieses Urteils mitnehmen:
LG Detmold, Urteil vom 14.01.2015 - 10 S 110/14 - openJur
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Inka
20. Februar 2024 um 14:12
25
@Isabel
Ich würde dir raten, damit zu der bisherigen Bank zu gehen, welche euch schon kennt, und euer Anliegen zu erläutern.
Da hat @C_Punkt recht,
eigentlich müsste diese Vollmacht laut Gerichtsurteilen bei der Bank anerkannt werden.
Alles Gute!
C_Punkt:
Und wie gesagt: die Vorsorgevollmacht wäre ja im Grunde schon genug, um ein Konto eröffnen zu lassen. Die Sache mit der Bankvollmacht brachte ich ja nur ins Spiel, weil manche/viele Kreditinstitute trotz anderslautender Urteile auf die eigenen Formulare beharren (was übrigens im beidseitigen Interesse ist).
Sorry, die brachte ich ins Spiel
Ganz oben steht übrigens schon „beglaubigt“.
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C_Punkt
20. Februar 2024 um 14:23
26
Ich meinte den Teil:
C_Punkt:
kommt auf den Inhalt der Vorsorgevollmacht an. Wenn es sich um eine Generalvollmacht handelt oder Finanzgeschäfte ausdrücklich genannt sind, sollte das im Prinzip gehen. Kreditinstitute verlangen aber zusätzlich zur Vorsorge-/Generalvollmacht in der Regel zusätzliche Vollmachten auf ihren eigenen Formularen. Nun gibt es Urteile, nach denen dieses Verlangen in vielen Fällen als unzulässig verworfen wurde. Das hilft einem aber nur bedingt weiter, wenn man Schalter steht und mit der eigentlich wirksamen und gültigen Vollmacht steht und der Mitarbeiter sich schlichtweg weigert.
Stimmt, jetzt sehe ich es auch.