Hallo! ich habe ne folgende Frage: ein Mann zahlt an die Ex-frau den Unterhalt für zwei Kindern. Im Jahr 2010 ist ein Kind 12 Jahre geworden, nach Düsseldorfer Tabelle ist das die neue Stufe. Also der Mann muss mehr zahlen. Die Ex-Frau hat sich aber gar nicht gemeldet und der Mann hat weiter den alten Unterhalt bezahlt. Jetzt hat er einen Brief vom Rechtsanwalt bekommen, in dem steht, dass er von der Ex-Frau nach dem Geburtstag des Kindes telefonisch aufgefordert wurde, den neuen Betrag zu zahlen und er hat sich geweigert, dies zu machen. Jedoch hat dieses Gespräch nie stattgefunden, die Ex-Frau lügt. Sie will aber die Rückstände für vergangene Monate haben. Und hier ist meine Frage: was sagt Gericht dazu? wird es der Ex-Frau glauben, obwohl sie keine Beweise hat? Kann man telefonisch in Verzug setzen oder muss man das schriftlich per Einschreiben machen?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!
Hallo,
es gibt mindestens 2 Möglichkeiten, wie der Vater Unterhalt zahlen muss; entweder durch ein Gerichtsurteil oder durch Anerkennung.
In beiden Fällen dürfte aber die Unterhaltserhöhungen bei Erreichung der nächsten Altersstufen stehen bzw. vereinbart sein.
Der Unterhalt ist eine Bring- und keine Holschuld.
Hallo! ich habe ne folgende Frage: ein Mann zahlt an die
Ex-frau den Unterhalt für zwei Kindern. Im Jahr 2010 ist ein
Kind 12 Jahre geworden, nach Düsseldorfer Tabelle ist das die
neue Stufe. Also der Mann muss mehr zahlen.
Die Ex-Frau hat
sich aber gar nicht gemeldet und der Mann hat weiter den alten
Unterhalt bezahlt.
ER wusste doch von der Düsseldorfer Tabelle, so steht es oben geschrieben.
Jetzt hat er einen Brief vom Rechtsanwalt
bekommen, in dem steht, dass er von der Ex-Frau nach dem
Geburtstag des Kindes telefonisch aufgefordert wurde, den
neuen Betrag zu zahlen und er hat sich geweigert, dies zu
machen. Jedoch hat dieses Gespräch nie stattgefunden, die
Ex-Frau lügt. Sie will aber die Rückstände für vergangene
Monate haben.
Die Frage ist, wieso der Vater nicht gleich den höheren Unterhalt bezahlt hat; das Gericht wird vermutlich sagen, dass er den erhöhten Unterhalt zu bezahlen hat.
Schönen Abend noch.
ich schätze einmal bei diesen ungenauen angaben, dass es um den unterhalt für die vergangenheit iSd § 1613 bgb geht, denn genau hierfür spielt der verzug eine wichtige rolle.
man müsste wissen, auf welcher grundlage unterhalt geleistet wird.
gab es einen beschluss (früher urteil), der einen starren unterhaltsbetrag festschrieb oder eine dynamische formel („entsprechend der jeweiligen altersstufe“) ?
Hallo,
könnte ein in der Materie Rechtskundiger evtl. kurz darstellen, wie in der Praxis mit dem Problem umgegangen wird? Ist es tatsächlich so, dass bei einer Änderung des Betrages (sei es durch neue Altersstufe oder durch Änderung der Düsseldorfer Tabelle) dieser neue Betrag schriftlich eingefordert werden muss, damit der Unterhaltsverpflichtete auf den neuen Betrag verpflichtet wird? Gilt ein Unterhaltstitel als Vollstreckbar, wenn er nicht einen genauen Betrag nennt, sondern z.B. auf die Düsseldorfer Tabelle verweist?
Danke und
Gruß
cosis
Guten Tag,
Danke für euere Antworten. Ein halbes Jahr vor dem Geburtstag des Kindes hat der Mann einen Gerichtsurteil bekommen, wo stand, dass er den Unterhalt nach Stufe Drei zahlen muss. Ein Kind war damals noch 11. Über neue Tabelle stand da kein Wort. Ist es nicht so, dass die Ex-Frau selbst schriftlich den Mann auffordern soll, mehr zu zahlen? Sie hat doch ein halbes Jahr die Zahlungen akzeptiert und nichts dazu gesagt. Und jetzt will sie auf einmal Rückstände zurückkriegen und hat noch die Lüge über den Telefonat ausgedacht.
Anastasia
Ist es tatsächlich so, dass bei einer Änderung des Betrages
(sei es durch neue Altersstufe oder durch Änderung der
Düsseldorfer Tabelle) dieser neue Betrag schriftlich
eingefordert werden muss, damit der Unterhaltsverpflichtete
auf den neuen Betrag verpflichtet wird?
ist der titel starr, z.b. „…zum monatlichen unterhalt iHv 500€ verpflichtet“, dann muss der gläubiger diesen titel abändern lassen, wenn sich etwas zu seinen gunsten geändert hat.
natürlich kann der schuldner freiwillig mehr zahlen, wie es dem aktuellen betrag entspricht. aber wenn er plötzlich die zahlung einstellt, sollte man einen entsprechenden titel haben.
und deshalb bereitet ein fester betrag im tenor natürlich zusätzliche mühe.
damit meine ich nicht den zeitlichen aspekt, weil der einstweilige rechtsschutz innerhalb von 2 wochen zu einem ergebnis gelangt, aber es ist einfach mühselig, sich mit der sache immer und immer wieder zu befassen.
Gilt ein
Unterhaltstitel als Vollstreckbar, wenn er nicht einen genauen
Betrag nennt, sondern z.B. auf die Düsseldorfer Tabelle
verweist?
ein berechtigter einwand.
wird eine dynamische formulierung vom gericht gewählt (bzw. der RA sollte dies beantragen, um genau solche streitigkeiten für die zukunft zu verhindern), dann ist der titel vollstreckbar.
denn der gerichtsvollzieher kennt das geburtsdatum des gläubigers (im tenor) und hat die düsseldorfer tabelle zur hand. es wird erwartet, dass der GV den betrag ablesen kann.
beim unterhalt (titel) sollten die antragsteller doch die kinder sein und nicht die mutter. diese werden ggf. nur durch elternteil a (egal ob vater oder mutter) vertreten. für wen ist dann also das geld?
richtisch! für die kinder und nicht für den elternteil a!
merke: nicht ein elternteil will mehr geld, sondern die von beiden gewollten (!) kinder brauchen mehr geld um finanziell über die runden zu kommen.
warum geht elternteil b also davon aus, dass elternteil a in vorschussleistung gehen muss? sicherlich wird elternteil a das tun, weil die kosten ja weiter laufen. ist elternteil b nicht bewusst, dass es da kinder gibt und demgemäss man zur unterhaltszahlung (deren höhe sich im verlauf ändert) verpflichetet ist? ist elternteil b so uninteressiert am wohlergehen der kinder oder gar so verantwortungslos?