Kann man nach einem Vergleich noch Schadenersatz h

Also wir haben man diskutiert wie das ausehen würde.

Sagen wir ein Nachbar hat dem anderen den Rasenmäher kaputt gemacht.

Er hat einen Pflasterstein draufgeworfen.

Er wird verklagt und man muss mit einem Vergleich wegen der Beweislage und so erhebliche Abstriche machen - man bekäme nur einen Teil ersetzt.
so nach dem Motto selbst schuld.

Jetzt ist dieser Vergleich da - man beommt das Geld und fertig.

Die beiden sind sich nicht grün und der Rasenmäherbesitzer zeigt den Steinewerfer an wegen Sachbeschädigung an die Beweise sind ausreichend.

Der bekommt einen Strafbefehl und zahlt 200€ gg Einstellung des Verfahrens.

Kann man Ihn jetzt wegen der sonstigen Kosten die man zuerst nicht durchsetzen konnte nochmals zur Kasse bitten ?

es steht hier 5 : 4 die Mehrheit glaubt ja, wegen der Beweise das der das Absichtlich gemacht hat.

Angelika

es steht hier 5 : 4 die Mehrheit glaubt ja, wegen der Beweise
das der das Absichtlich gemacht hat.

Jetzt steht es 5:5.

Um die „Beweise“ geht es hier überhaupt nicht.

Es geht darum, dass in dem Vergleich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit geschrieben steht, dass mit ihm alle Ansprüche abgegolten sind.

Levay

Hallo!

5:6
Sinn des Vergleiches ist, einen Kompromiß zwischen beiden Parteien zu finden, mit dem dann die Rechtsstreitigkeit aus der Welt geschafft ist. Das beide Parteien dabei sich entgegenkommen müssen, ist naturgemäß Bestandteil eines Vergleichs. Mit der Endgültigkeit des Vergleiches soll Rechtssicherheit geschafft werden.
Andernfalls hätte man eben den Vergleich nicht unterzeichnen und das Urteil des Richters abwarten müssen.

VG