Also wir haben man diskutiert wie das ausehen würde.
Sagen wir ein Nachbar hat dem anderen den Rasenmäher kaputt gemacht.
Er hat einen Pflasterstein draufgeworfen.
Er wird verklagt und man muss mit einem Vergleich wegen der Beweislage und so erhebliche Abstriche machen - man bekäme nur einen Teil ersetzt.
so nach dem Motto selbst schuld.
Jetzt ist dieser Vergleich da - man beommt das Geld und fertig.
Die beiden sind sich nicht grün und der Rasenmäherbesitzer zeigt den Steinewerfer an wegen Sachbeschädigung an die Beweise sind ausreichend.
Der bekommt einen Strafbefehl und zahlt 200€ gg Einstellung des Verfahrens.
Kann man Ihn jetzt wegen der sonstigen Kosten die man zuerst nicht durchsetzen konnte nochmals zur Kasse bitten ?
es steht hier 5 : 4 die Mehrheit glaubt ja, wegen der Beweise das der das Absichtlich gemacht hat.
Angelika