Kann man nach einer Kur eine Reha beantragen?

Hallo, ich hätte eine kurze Frage. Vielleicht können mir hier einige eine Antwort geben. Ist es möglich nach einer Kur im selben Jahr noch eine Reha zu machen? Ich meine damit, ist dies erlaubt oder wird nach der Kur die Reha direkt abgelehnt?

Leider kenne ich mich mit diesen Dingen nicht so gut aus und würde mich über ein paar Tipps sehr freuen.

Hallo,
so, wie gefragt, lautet die Antwort, ja - theoretisch geht das schon.
Allerdings müssten wir doch etwas mehr Infos haben, z.B. den Sachverhalt.
Was war das für eine „Kur“ und warum soll nun eine „Reha“ folgen.
Unter Kuren stellt man sich allgemein etwas anderes vor als unter einer Reha.
Eine Kur kann z.B. 3 Wochen Bad Füssing mit Fango und Massagen beinhalten
wogegen eine Reha entweder als Behandlung nach einem Krankenhausaufenthalt
oder aber auch als Vorsorgeleistung notwendig werden kann.
Bitte etwas konkreter fragen - dann sehen wir weiter.
Gruss
Czauderna

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Hallo Herr Czauderna,

es handelt sich um eine Mütter-Kur einer 4fach Mutter, voll berufstätige, die hier als Pflegende (Ehemann) und Trauernde (Eltern kurz hintereinander verstorben sowie 51jährige Schwägerin verstorben, alles kurz nacheinander) abgehalten werden soll. Hier stellt sich die Frage ob nach dieser Kurmaßnahme evtl. noch eine Reha zur psychosomatischen/körperlichen Rehabilitation (Burnout/ Depression) möglich ist.
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort

Gruß
YvonneD

gibt es die „kur“ im klassischen sinn überhaupt noch?
mir wurde gesagt, daß der begriff insgesamt durch „reha“ ersetzt wurde.

e.c.

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Hallo,
ich bin kein Mediziner, nur ehemaliger Krankenkassenmitarbeiter, von daher bleibe ich erst mal bei meiner Antwort - „ja“ könnte gehen - ich persönlich würde aber dann die Reha nach der Mütter (Mutter/Kind) im Ablauf sehen - entscheiden müsste hier aber der Kostenträger der zweiten Maßnahme, was das auch sein sollte, also beispielsweise zuerst die Krankenkasse mit der Mütter-Kur und dann ggf. der Rentenversicherungsträger für die Reha. In der Regel dürfte ja bei der Beantragung der ersten Maßnahme die zweite lediglich nur ins Auge gefasst werden und noch nicht beantragt sein. In der Regel gilt, dass nur alle vier Jahre eine Reha bewilligt wird, aber von dieser Regel gibt es doch Ausnahmen.
@e.c. - ja, die „Kur“ im klassischen Sinn gibt es noch, allerdings, immer dann, wenn sich die Kasse zumindest daran beteiligt, heißt sie dann auch ambulante Reha-Maßnahme oder stationäre Reha-Maßnahme, d.h. auch die „Mütter-Kur“ ist eine Reha-Maßnahme.
Gruss
Czauderna

ja danke, das meinte ich.
aber wo ist der unterschied? eine reha hat ja straffes programm.

e.c.

Hallo,
wie schon schrieb - eine Kur, das ganz früher nur etwas für die betuchten Bürger - man fuhr in den Urlaub z.B. in einen „Luftkurort“, quartierte sich dort entweder direkt im Sanatorium ein oder in einem Hotel, lies sich die ortsgebundenen Kurmittel verschreiben oder eben auch nur verabreichen - Krankenkassen waren damals nicht mit im Spiel. Diese Art der " Kur" wurde im Laufe der Jahre verbessert und verändert und als ich bei der Kasse begann (1968), gab es die ambulante Badekur, die in etwa so ablief, wie ich anfangs beschrieben habe, es gab Sanatoriumskuren, bei denen es ein festes Behandlungsprogramm gab, dann gab es die Kinder- und Jugendkuren, wie der Name schon sagt, für bestimmte Altersgruppen und es gab die Genesungskuren, welche auch stationärer Art waren und feste Programmabläufe hatte.
Bis auf die ambulanten Badekuren wurden die Kosten dafür meist vollständig von den Kassen bezahlt, bei den ambulanten Badekuren wurden lediglich die Kurmittel und der „Badearzt“ übernommen, für Fahrkosten und Unterkunft gab es lediglich einen Zuschuss.
Heutzutage gibt es diese ambulanten Badekuren immer noch, hinzu kam, dass es auch Badekuren im Ausland gab und gibt, z.B. Urlaub in einem Badeort in Ungarn, dort einige Massagen oder Heilbäder abnehmen und bei der deutschen Krankenkasse dafür einen Zuschuss erhalten.
Also, der gravierende Unterschied heute zwischen Inhalt einer Kur und einer Reha ist, bei der Kur ist es eben Urlaub unter Berücksichtigung von Gesundheitsangeboten, bei der Reha ist es eine strukturierte Behandlung und kann schon in „Arbeit“ ausarten.
Das Procedere bei der Beantragung einer Reha ist auch wesentlich aufwendigeres als für einen Zuschuss für eine „Kur“.
Gruss
Czauderna

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„kur“ ist also urlaub mit benefit, sozusagen - das kann also bei der kk beantragt werden, falls eine reha etwas überdimensioniert wäre?

e.c.

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Servus,

das ist aber schon recht lange her.

In den 1960er - 1970er Jahren, die Du aus Deiner aktiven Zeit kennst und die ich in einem Kaff verbrachte, das relativ spät zum „Bad“-Titel gekommen war, wurde ziemlich deutlich unterschieden zwischen „LVA-“ und „BfA-Kundschaft“. Die Kurorte mit LVA-Kundschaft waren sozusagen die billigen Ränge, da war es halt wichtig, dass der Wein in der Tanzdiele nicht zu trocken und das Bier in der Pilsbar ordentlich gezapft war, und dass man beim Mittagessen Nachschlag holen konnte.

Schöne Grüße

MM

Hallo,
wäre schön gewesen, wenn Du den Jüngeren unter der Leserschaft auch mal gesagt hättest, wo da der Unterschied gelegen hat - während bei der BFA, der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, eben grundsätzlich nur Angestellte Arbeitnehmer/innen in eigenen Einrichtungen unterbracht wurden, waren es bei den LVA`en (16 an der Zahl) die damals noch existierenden Gruppe der Arbeiter/innen, die in eigenen Einrichtungen untergebracht und versorgt wurden.
Zu Deinen Erfahrungen zur Reihenfolge der Bedürfnisse kann ich nichts beitragen, weil wir damals als „Ersatzkasse“ es fast nur mit der BFA zu tun hatten, da wir eine Ersatzkasse für Angestellte waren, die erst 1996 auch Arbeiter/innen aufnehmen durfte.
Gruss
Czauderna

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